Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

www.teltow-flaeming.de

Corona aktuell

Statistik - Vorsicht trotz leichter Entspannung – Isolationszeit verkürzt – keine Bescheinigung vom Gesundheitsamt: positives Testergebnis und Allgemeinverfügung als Nachweis

Stand 5. Mai 2022 galten 800 Personen im Landkreis als infiziert (Zahl der Infizierten der letzten sieben Tage), die Zahl der Positiv-Meldungen hat sich seit Beginn der Pandemie auf 53.236 erhöht. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 466,3.

„Saisonbedingt ist die Situation etwas entspannter. Auch die Verläufe sind oftmals weniger stark. Allerdings sollte eine Zahl von täglich 150 bis 200 Neuinfektionen im Landkreis und die Aussicht auf eventuelle Spätfolgen der Infektion immer zu Sorgfalt und Umsicht veranlassen“, so Sozialdezernentin Kirsten Gurske.

Situation in den Schulen und Kitas

In den Schulen und Kitas ist die Testpflicht aufgehoben. Da viele Infektionen symptomlos verlaufen, ist mit einer höheren Dunkelziffer zu rechnen. Kirsten Gurske empfiehlt den Eltern deshalb, Kinder situationsbezogen weiterhin freiwillig zu testen. „Spätestens bei Erkältungssymptomen sollten die Alarmglocken läuten. Aber auch vor einem Besuch bei alten oder kranken Menschen sollte man sich dieser Überlegung stellen.“

Impfen in Arztpraxen

Die Impfung gegen Covid-19 ist weiterhin möglich. Sie wird von den Hausärzt*innen, vielen Fachärzt*innen und auch vom Gesundheitsamt Teltow-Fläming angeboten. Soweit dem Gesundheitsamt bekannt ist, führt dies in keiner Praxis zur Überlastung.

Patient*innen haben es allerdings im Süden des Landkreises oft schwer, in einer Hausarztpraxis angenommen zu werden. Das macht sich besonders bemerkbar, wenn Praxen geschlossen werden. In Einzelfällen wandten sich Bürger*innen dann mit einer Beschwerde an das Gesundheitsamt.

Im Kreisdurchschnitt liegt die Versorgung mit Hausarztpraxen nach Information der Kassenärztlichen Vereinigung bei 85,5 Prozent, wobei der Mittelbereich Jüterbog mit 72 Prozent derzeit am schlechtesten versorgt ist. Der Landkreis kann die Situation nicht aktiv beeinflussen.

Verkürzung der Isolationspflicht

Das Land Brandenburg hat die verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzt, sofern Symptomfreiheit besteht. Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne. Der Landkreis Teltow-Fläming hat diesbezüglich eine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen, die im Amtsblatt 15/2022 veröffentlicht ist und ab 6. Mai 2022 gilt.

Das Amtsblatt kann auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming eingesehen werden. Kurzlink: https://kurzelinks.de/5u3l

Positiv getestete Personen sind nach den neuen Vorgaben verpflichtet,

  • sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Die Isolation gilt aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming als angeordnet.
  • unverzüglich einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen zu lassen, wenn sie sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben (Selbsttest, der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt wurde). Bei einem positiven Antigenschnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle erfolgt ist, ist ein PCR-Bestätigungstest nicht zwingend notwendig.
  • ihren Hausstandsangehörigen und ggf. vergleichbaren Kontaktpersonen ihr positives Testergebnis mitzuteilen und sie darüber zu informieren, dass sie ihre Kontakte zu vulnerablen Gruppen reduzieren, auf Symptome achten und sich möglichst am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen sollen.

Wichtig: Testergebnisse aufbewahren!

Der Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses ist aufzubewahren, um bei Bedarf ein Genesenenzertifikat erstellen zu lassen.

Ein positives Ergebnis des zertifizierten Antigenschnelltests oder positives PCR-Testergebnis dient zudem als Nachweis zur Absonderung gegenüber Dritten. Auch um Verdienstausfälle beim Landesamt (LASV) geltend zu machen, ist der Nachweis des positiven Tests in Verbindung mit der Allgemeinverfügung erforderlich. Eine gesonderte Isolationsbescheinigung durch das Gesundheitsamt entfällt.