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Corona aktuell: Allgemeinverfügung zur Quarantäne verlängert

Weiterhin gilt: Mit Coronavirus Infizierte und Verdachtspersonen begeben sich selbstständig in die häusliche Absonderung.

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die "Allgemeinverfügung  über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen" vom 14.10.2021 erneut verlängert.

Die 2. Änderung der Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 1. Dezember 2021. Sie ist im Amtsblatt 38/2021 veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung regelt, wer sich nach einem positiven Test auf das Sars-Cov-2-Virus eigenständig, ohne besondere Anordnung des Gesundheitsamts, in Quarantäne begeben muss. Auch die verpflichtende Meldung an das Gesundheitsamt ist darin festgeschrieben.