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Corona aktuell: Böller- und Versammlungsverbot, Quarantäneregeln, Impfen

Landkreis erlässt zwei Allgemeinverfügungen – Booster im Impfzentrum für Personen ab 18 bereits nach drei Monaten

Einschränkungen zum Jahreswechsel

Eine Allgemeinverfügung des Landkreises verbietet wie auch bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 Menschenansammlungen und das Zünden von Feuerwerkskörpern an einigen Orten in den Städten und Gemeinden.

Damit soll der Verbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt werden. Zudem soll das nicht unerhebliche Verletzungsrisiko, das bei dem Abbrennen von Pyrotechnik besteht, gemindert werden. Ziel ist es, die Einsatz- und Hilfskräfte, insbesondere den Rettungsdienst, zu entlasten  und für COVID-19-Patient*innen benötigte Kapazitäten des Gesundheitsdienstes vor allem im intensiv-medizinischen Bereich freizuhalten.

Für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis einschließlich 1. Januar 2022 ist auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Landkreis Teltow-Fläming eine Ansammlung von Personen und die Verwendung von Pyrotechnik untersagt:

Stadt Jüterbog:

Marktplatz

Stadt Luckenwalde:

  1. Am Nuthefließ 2 (Parkhaus, Außenbereich Kreishaus)
  2. Elsthal (Fischtreppe, Tausendjährige Linde)
  3. Haag (Nuthepark)
  4. Stadtpark, einschließlich Festwiese
  5. Teichwiesenweg (BMX-Trail)

Ludwigsfelde:

  1. Aktivpark inkl. Skaterpark/Fläche unter der Brücke
  2. August-Bebel-Sportplatz
  3. Märkische Straße (Spiel- und Sportpark)

Gemeinde Rangsdorf:

Am Strand (Strandbad Rangsdorf)

Stadt Trebbin:

  1. Marktplatz Trebbin
  2. Löwendorfer Aussichtsturm (Waldstraße)

Stadt Zossen:

Marktplatz

Veröffentlichung im Amtsblatt 42/2021 (Kurzlink zur Internetseite des Landkreises): https://bit.ly/33BqxOz

Infiziert, enge Kontakt- oder Verdachtsperson? Corona-Virus: Pflicht zur Selbstisolation neu geregelt

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Allgemeinverfügung zur häuslichen Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, von Verdachtspersonen und engen Kontaktpersonen neu gefasst.

Die Verfügung regelt nicht nur, wann man sich – auch ohne Quarantänebescheid – in häusliche Absonderung begeben muss, wie lang sie dauert und ob und wie man sich "freitesten" kann.

Neu ist, dass jetzt auch enge Kontaktpersonen von der Verpflichtung zur Selbstisolation erfasst sind. Damit reagiert der Landkreis auf die weiterhin bedrohliche Infektionslage in Teltow-Fläming.

Veröffentlichung im Amtsblatt 43/2021 (Kurzlink zur Internetseite des Landkreises): https://bit.ly/3yPmxp7

Auffrischungsimpfungen im Impfzentrum Teltow-Fläming

Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 18 Jahren kann bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. So lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die ab sofort im Impfzentrum Teltow-Fläming in Luckenwalde, Ludwigsfelde und beim mobilen Impfen umgesetzt wird.

Die STIKO betont weiterhin, dass beide mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit gleichwertig sind.