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Corona aktuell

Richtiger Umgang mit Alltagsmasken - Verhalten im Öffentlichen Nahverkehr - Kulanzregelung zum Umgang mit Semestertickets verlängert

Richtiger Umgang mit Alltagsmasken

Seit gestern ist das Tragen von Alltagsmasken im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE) ist mit dem ersten Tag zufrieden. „Wir haben überwiegend positive Rückmeldungen bekommen. Die Bevölkerung hält sich an die Vorgaben. Wenn jemand es nicht so ernst nimmt, wird er zum Beispiel von Verkäuferinnen oder aufmerksamen Mitmenschen ermahnt. Wichtig aber sind auch die Abstandsregeln vor den Einkaufsläden, weil vielleicht nur wenige Kunden zur selben Zeit den Zugang in den Laden nutzen können. Hier baue ich weiterhin auf das Verständnis und das Mittun der Menschen in Teltow-Fläming. Wir haben es alle auch selbst etwas in der Hand, wie sich die Infektionszahlen entwickeln.“

Allerdings müsse der richtige Umgang mit den Alltagsmasken noch geübt werden. „Immer wieder sieht man Menschen, die sich die Maske beispielsweise nach dem Verlassen eines Geschäfts einfach unter das Kinn ziehen. Das ist kontraproduktiv, denn die Außenseite könnte – zum Beispiel von Personen, die ohne Mundschutz niesen oder husten – verunreinigt sein “, so die Landrätin. Deshalb weist sie noch einmal darauf hin, was beim Tragen von Mund- und Nasenschutz zu beachten ist. „Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat eine gute Zusammenfassung erarbeitet, die man im Internetauftritt nachlesen kann.“ Dort heißt es:

„Beim Tragen von Alltagsmasken sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen werden:

  • Vor dem Anlegen die Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Innenseite der Maske nicht berühren, um Verunreinigungen zu vermeiden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Während des Tragens die Maske nicht anfassen und auch nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben.
  • Die Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist.
  • Beim Ablegen der Maske nur Seiten und Bänder berühren. Die Außenseite könnte verunreinigt sein.
  • Nach dem Ablegen der Maske die Hände wieder gründlich mit Seife waschen.
  • Nach dem Gebrauch die textile Maske bei über 60 bis 95 Grad Celsius waschen, bis dahin luftdicht aufbewahren.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise zur Maske beachtet werden.

Wichtig: Auch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden.“

Verhalten im Öffentlichen Nahverkehr

Mund und Nase sind zu bedecken – das gilt seit gestern im Öffentlichen Nahverkehr und damit auch in den Bussen der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming (VTF). Vorbildlich verhält sich nach einer ersten Einschätzung der VTF die Mehrzahl der beförderten Schülerinnen und Schüler. Fast alle waren bereits am Montag gemäß den Bestimmungen geschützt unterwegs. Dass auch die Eltern der Kinder die Sache sehr ernst nehmen, hätte eine Vielzahl von Anrufen im Vorfeld bewiesen.

Nachbesserungsbedarf besteht hingegen bei den übrigen Fahrgästen. Von ihnen trug gestern nur etwa die Hälfte den geforderten Mund-Nasenschutz. Viele Fahrgäste äußerten allerdings, dass sie um die Pflicht wüssten und sich noch Masken besorgen würden. Bei der VTF geht man davon aus, dass sich das in den nächsten zwei bis drei Tagen einspielen wird.

Für das Besorgen der Alltagsmasken ist nach wie vor jeder Fahrgast selbst verantwortlich. Sie sind nicht in den Bussen erhältlich. Lediglich in Luckenwalde wurden in der Stadtlinie jene Masken abgegeben, die die VTF als Spende aus der Nähstube im Rathaus erhalten hat.

Auch wenn man Mund und Nase bedeckt, sollte man als ÖPNV-Nutzer*in zwingend die Grundregeln der Hygiene einhalten. Dazu gehören häufiges Händewaschen und das Fernhalten der Hände vom Gesicht. Husten und Niesen sollte man zwingend in die Armbeuge oder ein Taschentuch und nicht in die Umgebung. Außerdem sollte man möglichst wenig berühren. Wer kann, sollte seine Fahrt zudem nicht in den Stoßzeigen antreten, um Personenansammlungen zu vermeiden.

Kulanzregelung zum Umgang mit Semestertickets verlängert

Die Kulanzregelung zum Umgang mit Semestertickets gelten nun bis vorerst 31. Mai 2020. Darüber informierten der VBB und die Länder Berlin und Brandenburg. Einzelheiten sind in einer Presse-Information nachzulesen, abrufbar unter folgendem Link:

https://www.vbb.de/search/press/kulanzregelung-zum-umgang-mit-vbb-semestertickets-verlaengert

Ziel der Fristverlängerung ist es, den Hochschulen in Berlin und Brandenburg mehr Zeit zu geben, um alle berechtigten Studierenden mit Semestertickets für das Sommersemester 2020 zu versorgen.