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www.teltow-flaeming.de

Corona aktuell

Bilanz - Kitas und Schulen - Weitere Gemeinschaftseinrichtungen - Kontrolltätigkeit

Seit Ausbruch der Pandemie haben sich im Landkreis Teltow-Fläming 284 Personen mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz (Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner*innen) beträgt aktuell 10,6. Aktuell sind 54 Verdachtsfälle zu verzeichnen, 127 Personen stehen unter Quarantäne, unter ihnen 16 Reiserückkehrer*innen. 249 Menschen im Landkreis gelten als genesen, die Zahl der Todesfälle ist mit 13 konstant geblieben (alle Zahlen Stand 2. Oktober 2020).

Kitas und Schulen

Wie bereits gesondert gemeldet, fielen die Testergebnisse aller Kinder und Erzieher*innen der Kita „Kleine Strolche“ aus Blankenfelde-Mahlow negativ aus. Die Ergebnisse der Reihentestung in der Gesamtschule Dabendorf liegen noch nicht vor. Das dortige Infektionsgeschehen zog auch Untersuchungen im Oberstufenzentrum Teltow-Fläming nach sich: Ein junger Erwachsener, der das OSZ besucht und engen Kontakt zu der infizierten Person aus der Gesamtschule Dabendorf hatte, wurde ebenfalls positiv getestet. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Eine Abstrichaktion im OSZ ist vorerst nicht geplant, da die betreffende Person schon mehrere Tage nicht mehr in der Einrichtung war.

Weitere Gemeinschaftseinrichtungen

Infektionen in weiteren Gemeinschaftseinrichtungen sind derzeit nicht bekannt.

Kontrolltätigkeit

Seit Beginn der Pandemie hat der Landkreis 1.611 Kontrollen zur Umgangsverordnung – in dieser Zahl enthalten ist auch die stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung der Maskenpflicht – und 96 Kontrollen zur Quarantäneverordnung durchgeführt. Angesichts steigender Infektionszahlen liegt der Fokus aktuell auf der Kontrolle der Einhaltung von Quarantänebestimmungen. Das ist eine große personelle Herausforderung – derzeit befinden sich 127 Personen im Landkreis in häuslicher Absonderung (Stand: 2. Oktober 2020).

Bußgelder in Sachen Maskenpflicht wurden noch nicht verhängt, weil es bislang keine personenbezogenen Anzeigen gab. Meist werden die Verstöße anonym und/oder verallgemeinert gemeldet („Im Markt XY tragen viele Menschen keine Maske“.) Bekommt das Gesundheitsamt Kenntnis von solchen Dingen, wird – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit einer zeitnahen Vor-Ort-Kontrolle – Kontakt mit z. B. der Leitung eines solchen Marktes aufgenommen und zunächst ermahnt, verwarnt und sensibilisiert.