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Corona aktuell

Negative Tests im Gymnasium Jüterbog – neuer Infektionsfall im Hort Zülichendorf

Negative Tests im Gymnasium Jüterbog

Zuerst die gute Nachricht: Alle 80 Abstriche, die gestern bei Schüler*innen und Lehrer*innen im Gymnasium Jüterbog durchgeführt worden waren, sind negativ. Es wurden bislang auch keine Neuinfektionen gemeldet.

Neuer Infektionsfall im Hort Zülichendorf

Getrübt wird die Freude über die gute Botschaft aus Jüterbog von einer Neuinfektion im Hort Zülichendorf. Hier wurde eine Person aus dem pädagogischen Personal positiv getestet. Alle Hortkinder der von ihr betreuten Klasse gelten als Kontaktpersonen ersten Grades und müssen sich in Quarantäne begeben. Das gilt auch für weitere Beschäftigte der Einrichtung, die mit der infizierten Person engen Kontakt hatten. Damit ist der Hort aktuell nicht mehr arbeitsfähig.

Derzeit wird eine großflächige Testaktion für Dienstag, 13. Oktober 2020, vorbereitet. Über Ort und Zeit werden alle Betroffenen noch informiert.

„Das alles passiert wirklich zu einem ungünstigen Zeitpunkt – ausgerechnet vor den Ferien! Umso mehr bedauern wir, dass Abstriche erst in ein paar Tagen sinnvoll sind. Das hängt mit der Inkubationszeit zusammen: Ein Testergebnis, das morgen vielleicht noch negativ ist, könnte Anfang der Woche positiv ausfallen. Deshalb müssen wir leider noch etwas abwarten, um auf Nummer sicher zu gehen. Ich hoffe sehr, dass Kinder und Eltern dafür Verständnis haben – auch wenn ich weiß, dass es ihnen schwer fällt. Alle haben sich so sehr auf ihre Ferien gefreut und müssen nun erst einmal zu Hause bleiben und abwarten", so Sozialdezernentin Kirsten Gurske.

Die Schule bleibt weiterhin geöffnet. Der Hort Zülichendorf ist, wie die Gemeinde Nuthe-Urstromtal auf ihrer Internetseite mitteilte, bis mindestens Ende nächster Woche geschlossen. Wie die Gemeinde ebenfalls informierte, wird rechtzeitig bekanntgegeben, ob in der zweiten Herbstferienwoche eine Betreuung angeboten werden kann.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der geplanten Reihentestung wird das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen in Erwägung ziehen.