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Corona aktuell

Bilanz - Lage - Regelungen - Ostern - Gemeinschaftseinrichtungen - Impfdashboards - Impfberechtigungen

Kontinuierlich steigt die Zahl der Corona-Infektionen auch im Landkreis Teltow-Fläming. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 128,2. Seit Beginn der Pandemie wurden damit 5.312 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet, aktuell gelten 351 als infiziert. 178 Personen aus dem Landkreis starben an oder mit dem Virus.

Mit steigenden Infektionszahlen wächst auch wieder die Belastung der medizinischen Einrichtungen sowie des Gesundheitsamtes. Hier sind derzeit pro Tag ca. 40 Meldungen zu bearbeiten, vor allem die Kontaktnachverfolgung nach Infektionen in Kitas und Schulen erweist sich als sehr aufwendig.

"Notbremse" war erforderlich

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis am 23. März den dritten Tag in Folge die 100er-Marke überschritten hatte, musste gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg im Landkreis Teltow-Fläming die sogenannte „Notbremse“ gezogen werden.

Damit gelten seit dem 24. März 2021 für das öffentliche Leben im Landkreis mit wenigen Ausnahmen die gleichen Regeln wie vor dem 8. März 2021. Der Landkreis hatte darüber am 23. März 2021 informiert:

Weitere Regelungen des Landes

Die Brandenburger Landesregierung hat angekündigt, am frühen Abend des heutigen Tages (26. März 2021) die aktuelle Lage zur Pandemie in Brandenburg zu beraten und sich mit einer Aktualisierung der Eindämmungsverordnung zu befassen. „Da noch einige Fragen, darunter rechtliche Aspekte, mit Sorgfalt zu prüfen sind, wird heute jedoch noch kein neuer Beschluss gefasst. Dies wird voraussichtlich Anfang kommender Woche erfolgen“, heißt es in einer Presse-Information des Landes.

Osterfeiertage

Gegenwärtig erreichen uns vor allem zum Thema Osterfeiertage vermehrt Anfragen. Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE): „Es ist für die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit sehr wichtig, dass die gesonderten Regelungen für die Ostertage im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs Eingang in die Eindämmungsverordnung des Landes finden. Die Ruhetagsregelungen zu Gründonnerstag und Karsamstag sind vom Tisch.

Beschlossen worden ist für Ostern aber auch, dass private Zusammenkünfte in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich sind, maximal beschränkt auf fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten hier als ein Haushalt. Das wäre großzügiger als die aktuelle Regelung in der Eindämmungsverordnung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Situation in Gemeinschaftseinrichtungen

Als „beherrschbar trotz steigender Infektionszahlen“ wertet Sozialdezernentin Kirsten Gurske das Infektionsgeschehen in Einrichtungen der Kinderbetreuung. Aktuell stehen fünf Einrichtungen unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Dort sind insgesamt sieben Personen positiv getestet worden.

„Wir können feststellen, dass konsequente und gut kontrollierte Hygienekonzepte Wirkung haben. Treten dennoch Infektionen auf, müssen dort die wenigsten Personen in Quarantäne geschickt werden, wo Kohorten gebildet worden sind. Ist das nicht der Fall, sieht es anders aus. So haben wir aktuell einen Fall, bei dem eine einzelne Infektion in einer Einrichtung fast 100 Quarantänen nach sich zog.“

Erfreulich entwickelt hat sich die Situation in den Pflegeinrichtungen. Nur noch in einer Einrichtung gibt es aktuell ein Ausbruchsgeschehen. „Das sah noch vor Wochen ganz anders aus. Dass es zu keinen neuen Ausbrüchen kam, haben wir auch dem konsequenten Impfen in den Einrichtungen zu verdanken. Ich hoffe sehr, dass das Thema Impfen mit den neuen Landesstrukturen weiter an Fahrt aufnimmt.“ Aktuell betroffen sind zudem ein ambulanter Pflegedienst und zwei Tagespflegeeinrichtungen.

Corona-Tests

Fast alle der vorerst 20 Corona-Testzentren im Landkreis haben ihren Betrieb aufgenommen. „Wir können stolz darauf sein, sie innerhalb einer Woche aus dem Boden gestampft zu haben. Allen Beteiligten nochmals meinen herzlichen Dank dafür“, so Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE).

Beauftragt wurden mit der Einrichtung der Teststellen die Arbeiterwohlfahrt, das DRK und Apotheken, die Interesse bekundet haben. Allein in den Anlaufstellen des DRK sind seit dem 13. März mehr als 830 Tests durchgeführt worden, in zwölf Fällen mit positivem Ergebnis. Nach wie vor bietet das DRK Schulungen zur Ausbildung von Testhelfer*innen an. Weitere Informationen unter dem nachfolgenden Link:

Internetauftritt des DRK-Kreisverbands Fläming-Spreewald mit weiteren Informationen

Die Teststellen bei der AWO, beim DRK und in den Apotheken sind für Personen gedacht, die keine Krankheitssymptome aufweisen, aber einen aktuellen Test benötigen – beispielsweise, um sich mit dem Enkelkind zu treffen oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, für die ein negatives Ergebnis erforderlich ist.

Im Internetauftritt des Landkreises sind die Teststellen unter dem nachfolgenden Link zu finden. Dort sind auch zusätzliche Angebote für die bevorstehenden Osterfeiertage vermerkt.

Corona-Teststellen im Landkreis Teltow-Fläming

Impfdashboard der Bundesländer

Immer wieder erreichen den Krisenstab Anfragen zur Impfstrategie des Landes Brandenburg und zu den Vergleichen der Impfstatistik einzelner Bundesländer.

Dazu stellt die Leiterin des Krisenstabes, Dr. Silke Neuling, aus den Informationen des Landeskrisenstabes klar: „Für die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 ist das Land Brandenburg zuständig. Der Landkreis Teltow-Fläming unterstützt tatkräftig und bietet jede erdenkliche Hilfe an. Die Zahlen beim Ranking zur Impfquote der Bundesländer müssen mit Vorsicht interpretiert werden. Grundsätzlich sind die Abstände zwischen den Bundesländern – absolut betrachtet – sehr gering. Das Land Brandenburg ist – Stand 26. März 2021 – rechnerisch mit 10,8 Prozent Impfquote im vorderen Mittelfeld bei den (mindestens verabreichten) Erstimpfungen.“

Das von der Ständigen Impfkommission empfohlene Strecken der Abstände zwischen der Erst- und Zweitimpfung führt zu Auswirkungen beim Vergleich der Statistiken der Bundesländer. Das Land Brandenburg hat entschieden, im Vergleich mehr Erstimpfungen durchzuführen, da sich der Schutz bereits nach der ersten Impfung aufbaut.

Das Land Brandenburg führt eine ausgewogene Impfdosenvorratshaltung. Dabei werden unvorhergesehene Lieferengpässe ebenso berücksichtigt wie garantierte Lieferungen. Letztlich fehlt es momentan am Impfstoff. Er wird komplett verabreicht und nur ein berechneter Teil für die garantierte Zweitimpfung zurückgehalten.“

Weitere Informationen:

Impfdashboard

Impfdashboards für die Landkreise

Landkreisbezogene Impfdashboards sind schwierig umzusetzen und nur wenig sinnvoll. Dafür gibt es folgende Gründe:

  • Nicht die Landkreise, sondern das Land zeichnet für die Umsetzung der Nationalen Impfstrategie verantwortlich.
  • Nicht jeder Landkreis hat ein eigenes Impfzentrum, die Vorgabe hierfür kam vom Land Brandenburg nach Kriterien zur gleichmäßigen Abdeckung des Landes.
  • Grundsätzlich können sich Bürger*innen des Landes überall impfen lassen.
  • Hinzu kommen die mobilen Impfteams, die in Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege impfen (mittlerweile sind diese in Teltow-Fläming alle „durchgeimpft“).

Deshalb ist ein landkreisbezogenes Impfdashboard nicht aussagekräftig. Es ist erklärtes Ziel des Landes, jede einzelne zur Verfügung stehende Impfdosis sinnvoll und möglichst schnell zu verabreichen. Die Landkreise unterstützen dieses Ziel in jeglicher Hinsicht und unternehmen alle erdenklichen Anstrengungen, um es zu erreichen.

Sobald die Impfstoffmenge nicht mehr der limitierende Faktor ist, wird auch das Impfgeschehen in Teltow-Fläming an allen möglichen Stellen hochgefahren. Entsprechende Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren. Krisenstabsleiterin Dr. Silke Neuling hat im Auftrag von Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE) hierfür bereits vor Wochen einen Koordinierungsstab Impfen eingerichtet. Ihm gehören Vertreter*innen der Kassenärztlichen Vereinigung, des DRK und des Kreisseniorenbeirates an. Lokale Impfkoordinator*innen werden laufend informiert und unterstützt.

Impfberechtigung

Das Land Brandenburg legt die Impfreihenfolge innerhalb der Vorgaben des Bundesgesundheitsministers fest. Demnach sind jetzt alle Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, impfberechtigt. Das gilt auch für alle Personen mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder der ärztlichen Bestätigung, dass man zu einer der berechtigten Personengruppen gehört. Wer das ist, ergibt sich aus der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes.

„Vordrängeln beim Impfen ist unsolidarisch und kann – wenn man noch nicht zum berechtigten Personenkreis gehört – dazu führen, dass man trotz einer anderweitigen ärztlichen Bescheinigung keine Impfung erhält. Die überwiegende Mehrheit agiert völlig korrekt, aber täglich müssen bis zu 30 Menschen das Impfzentrum Luckenwalde unverrichteter Dinge verlassen, weil sie gemäß Impfverordnung noch nicht berechtigt sind. Ersparen Sie bitte sich und uns diese unangenehmen Situationen und warten noch etwas ab“, so die Krisenstabsleiterin.

Und was ist mit Landrätin und Krisenstab?

Und da es auch dazu immer wieder Anfragen gibt: Weder die Landrätin noch die Krisenstabsleitung sind bisher geimpft, da sie noch nicht dafür berechtigt sind. Wenn das später der Fall sein wird, erfolgt die Impfterminvereinbarung über die allgemein bekannte Hotline oder über die Internetseite www.impfterminservice.de. Eine bevorzugte Terminvergabe ist aufgrund der Vorgaben des Landes Brandenburg weder möglich noch von der Landrätin und der Krisenstabsleitung jemals in Betracht gezogen worden.