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DIE LINKE
Entschlossen und solidarisch gegen Corona.

www.teltow-flaeming.de

Corona-Pandemie: Appell der Landrätin

Mit einem Appell, auch künftig auf Abstand und Hygiene zu setzen, wenden sich Landrätin Kornelia Wehlan (DIE LINKE) und Dr. Silke Neuling, Leiterin des Krisenstabs Corona, an die Bevölkerung im Landkreis Teltow-Fläming. Anlass dafür sind erste Lockerungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die ab morgen, 22. April 2020, gelten. „Das ist kein Grund zur Entwarnung“, betonen Landrätin und Krisenstabsleiterin.

Gerade jetzt, nachdem erste Erfolge erzielt worden sind, sei es wichtig, weiter Abstand zu halten, soziale Kontakte einzuschränken und Hygieneregeln zu beachten. „Ich kann es gar nicht oft genug betonen: Abstand ist die neue Nähe. Das zeugt von Verantwortung für sich selbst und seine Mitmenschen“, so die Landrätin.

Sie verweist darauf, dass die Zahl der Infizierten im Landkreis nach wie vor steige – auch wenn man sich im Vergleich zu anderen Regionen auf niedrigem Niveau befinde und das Infektionsgeschehen verlangsamt werden konnte.

„Das ist auch ein Ergebnis des besonnenen und achtsamen Verhaltens der Menschen im Landkreis. Ich hoffe sehr, dass wir auch künftig darauf setzen können. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, weitere Erfolge im Kampf gegen das Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung zu erzielen“, betont Dr. Silke Neuling. Deshalb empfiehlt sie nicht nur, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soziale Kontakte zu verringern und sich sehr gründlich die Hände zu waschen, sondern in öffentlichen Räumen Alltagsmasken zu tragen. „Das ist vor allem beim Einkaufen oder Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel wichtig.“

Ab dem 22. April dürfen auf Beschluss der Landesregierung Brandenburg u. a. auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen öffnen. Dazu gehören die strikte Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen.

Kfz-Händler*innen, Fahrrad- und Buchläden dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche ebenfalls ab morgen wieder öffnen. Auch Tierparks, Wildgehege sowie Zoologische und Botanische Gärten dürfen im Land Brandenburg wieder öffnen, Veranstaltungen finden dort nach wie vor nicht statt. Bibliotheken und Archiven ist die Öffnung ebenfalls wieder gestattet.