Corona - was ist erlaubt, was ist verboten? Regelungen für Menschen und Gewerbe in Brandenburg
Verordnungen
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gelten in Brandenburg nun folgende Verordnungen:
- Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
- Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg
- Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen
Neuer Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg
Die Leiterin des Krisenstabes Corona der Kreisverwaltung TF, Dr. Silke Neuling, macht auf den neuen und verschärften Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg aufmerksam, mit dem Verstöße im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg geahndet werden. Er ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf
In diesem Zusammenhang macht Frau Dr. Neuling auch deutlich: „Jedem muss klar sein, dass auf Verstöße konsequent reagiert wird. Ich appelliere daher besonders nochmals an die Vernunft aller: Halten Sie sich an die Regeln, es geht um Ihre Gesundheit!“
Gewerbe
Zur Orientierung für Gewerbetreibende hat das Land Brandenburg eine Auslegungshilfe zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Brandenburg in Form einer tabellarischen Übersicht veröffentlicht, die unter folgendem Link abzurufen ist: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/fragen-und-antworten/wirtschaft/tabelle-sars-cov-2-eindv/