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Corona - was ist erlaubt, was ist verboten? Regelungen für Menschen und Gewerbe in Brandenburg

Verordnungen

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gelten in Brandenburg nun folgende Verordnungen:

Neuer Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg

Die Leiterin des Krisenstabes Corona der Kreisverwaltung TF, Dr. Silke Neuling, macht auf den neuen und verschärften Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg aufmerksam, mit dem Verstöße im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg geahndet werden. Er ist unter nachfolgendem Link abrufbar:

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf

In diesem Zusammenhang macht Frau Dr. Neuling auch deutlich: „Jedem muss klar sein, dass auf Verstöße konsequent reagiert wird. Ich appelliere daher besonders nochmals an die Vernunft aller: Halten Sie sich an die Regeln, es geht um Ihre Gesundheit!“

Gewerbe

Zur Orientierung für Gewerbetreibende hat das Land Brandenburg eine Auslegungshilfe zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Brandenburg in Form einer tabellarischen Übersicht veröffentlicht, die unter folgendem Link abzurufen ist: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/fragen-und-antworten/wirtschaft/tabelle-sars-cov-2-eindv/