Ding aus dem Tollhaus
Mit Eröffnung des Hauptstadtflughafens müssen sich die Brandenburger offenbar auf mehr Landeanflüge in geringer Höhe einstellen. Dazu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Kornelia Wehlan:
Mit Eröffnung des Hauptstadtflughafens müssen sich die Brandenburger offenbar auf mehr Landeanflüge in geringer Höhe einstellen. Dazu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Kornelia Wehlan:
Es ist ein Ding aus dem Tollhaus, dass die Deutsche Flugsicherung mit den Verbänden der Privatflieger verhandelt, in keiner Weise aber gesetzlich verpflichtet ist, betroffene Gemeinden, Bürger und den Landeslärmschutzbeauftragten über ihr Tun zu informieren. Das kann man nur ändern, wenn man Gesetze ändert!
Längst überfällig ist die Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Es muss sicherstellen, dass die Bürger und Gemeinden, die die Belastung eines Flughafens ertragen müssen, auch umfassend und von Anfang an in die Erörterung einbezogen werden. Teilhabe ist ein Grundrecht, das ins Gesetz gehört. Hier ist die Bundesregierung gefordert.
In diesem Zusammenhang ist für DIE LINKE ebenso wichtig, eine Regelung zum konsequenten Nachtflugverbot für Flughäfen in dicht besiedelten Gebieten im Luftverkehrsgesetz festzuschreiben. Damit wäre klar, dass Großflughäfen in dichtbesiedelten Gebieten nicht mehr auf Basis einer politischen Entscheidungsfindung gebaut werden dürfen. Damit wäre das Schutzgut Gesundheit den wirtschaftlichen Interessen gesetzlich vorangestellt.
