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Einrichtung eines Sozial- und Familienpasses für den Kreis Teltow-Fläming

Antrag zur Kreistagssitzung

Antrag zur Kreistagssitzung am 23. April 2007

Einrichtung eines Sozial- und Familienpasses für den Kreis Teltow-Fläming

Der  Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, zur Einrichtung eines Sozial- und Familienpasses im Landkreis Teltow-Fläming. Dieser soll:
1. die aktuellen Sozialregelungen des Landkreises umfassen, die es für Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und/oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) bereits gibt (Siehe Antwort zur 3. Frage des Abgeordneten Helmut Scheibe der Fraktion DIE LINKE.PDS Nr.: 3-0940/06-KT) und
2. weitere Regelungen ermöglichen. Dazu werden die aktuellen Sozialregelungen des Landkreises auf alle Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und/oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erweitert (Z.B. die Benutzung der Sporthallen des Landkreises außerhalb des Schulbetriebes ist gegenwärtig nur für Mitglieder von gemeinnützigen Kinder- und Jugendsportgruppen gebührenfrei gestellt). Darüber hinaus sollen folgende Eckpunkte bei der Erarbeitung des Vorschlags der Verwaltung einbezogen werden:
- Zuschüsse zu Essengeldbeiträgen für Kita, Hort und Schulen, die in kreislicher Trägerschaft sind;
- Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung für kulturelle Veranstaltungen des Kreises;
- Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung für den Zutritt kreislicher Einrichtungen (Museum);
- Ermäßigte bzw. unentgeltliche Nutzung des ÖPNV

Begründung

Das Anliegen des Sozial- und Familienpasses besteht darin, einkommensschwachen Bürgern die Teilhabe am sozialen, sportlichen und kulturellen Leben im Landkreis zu ermöglichen. Auch werden Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt, um eine gemeinsame aktive und bildungsmäßige Freizeit zu gestalten. Mit dem Beschluss des Landtages für Familien- und Kinderfreundlichkeit stellt das Land einen Familienpass mit konkreten Leistungsangeboten für landeseigene Einrichtungen bereit. Auch die Kommunen sind angehalten, eigene Möglichkeiten dieser Art auf den Weg zu bringen. Bereits seit Beginn der 90’iger Jahre gibt es in der Kreisstadt Luckenwalde einen solchen Pass mit einem umfassenden Leistungsangebot.

Die Frage der Kosten stellt sich u.E. für einen großen Teil der Leistungen nachrangig. Die Erfahrungen zeigen, dass aufgrund der Kostenbelastung ohne eine Gebührenbefreiung/-ermäßigung Leistungen gar nicht genutzt werden können. So gesehen gehen dem Kreis für diese Leistungen auch keine Einnahmen verloren. Anders verhält es sich sicherlich mit Zuschüssen zu Essengeldbeiträgen. Diese wären konkret zu beziffern im Zuge der Erarbeitung des Verwaltungsvorschlags.