Fehlender juristischer Sachverstand
Zur Antwort des Landrates auf die Kleine Anfrage Drucksache Nr.: 3-1376/08-KT – Handlungsweise des Kreisjugendamtes, erklärt Kornelia Wehlan Mitglied des Kreistages Teltow-Fläming und des Landtages:
Zur Antwort des Landrates auf die Kleine Anfrage Drucksache Nr.: 3-1376/08-KT – Handlungsweise des Kreisjugendamtes, erklärt Kornelia Wehlan Mitglied des Kreistages Teltow-Fläming und des Landtages:
Die Antwort des Landrates lässt sich kurz zusammenfassen: Unsererseits wurde nichts versäumt. Es gibt keinen Grund für eine kritische Aufarbeitung.
Diese Antwort zeugt vom fehlenden juristischen Sachverstand. Schließlich handelt es sich doch nicht um einen Kavaliersdelikt, wenn ein Gericht einem Jugendamt die Amtsvormundschaft entzieht und das mit der Begründung: „da dies aus triftigen das Kindswohl nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist“. Das Jugendamt als Behörde hat in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen die Amtsvormundschaft. Die Amtsvormundschaft dient dem Minderjährigenschutz und ist damit zugleich Ausdruck des in Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz verankerten staatlichen Wächteramtes. Damit steht zweifelsfrei fest, dass das Jugendamt - getreu dem staatlichen Wächteramt – umfassend das Kindswohl zu verfolgen hat. Ob man das macht kann man sich nicht aussuchen, sondern man hat es ohne Wenn und Aber zu tun. Begibt man sich trotzdem in einen Interessenkonflikt, der das Kindswohl nachhaltig berührt, kann ein Gericht nur so handeln wie es gehandelt hat - die Amtsvormundschaft zu entziehen. Insofern fehlt mir jegliches Verständnis, dass das für den Landrat kein Anlass ist, für eine kritische Aufarbeitung der Handlungsweise des Kreisjugendamtes. Fehler können passieren, aber aus Fehlern sollte man lernen.
