Forstreform : Einlenken des Ministers?
In den vergangenen Tagen musste Forstminister Dietmar Woidke einiges einstecken.
In den vergangenen Tagen musste Forstminister Dietmar Woidke einiges einstecken.
Auf der machtvollen Demonstration der Forstbediensteten wurde ihm nicht das Wort erteilt. Begründung: Wer in den vergangenen Monaten nicht mit den Beschäftigtenvertretungen sprechen wollte, soll jetzt erst einmal zuhören.
Danach verweigerten Abgeordnete im Agrarausschuss die Gefolgschaft und stimmten in wichtigen Punkten Anträgen der Linkspartei zu.
Auf einer lange geplanten Forsttagung in Paaren/Glien verzichtete man zwar auf lauten Protest – aber über 1000 Gäste verzichteten auch „hörbar“ auf den Begrüßungsbeifall.
Erste Reaktionen:
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Das Kabinett wurde lediglich informiert, fasste aber zur Forstreform keinen weiteren Beschluss.
- Die Suspendierung zweier Forstamtsleiter, die sich öffentlich kritisch geäußert hatten, wurde stillschweigend aufgehoben, beide sind wieder im Amt.
- Aufgabenkritik, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Benchmarkanalyse und Variantenvergleich werden nun erarbeitet
Damit wird deutlich, dass sich Protest lohnt und das Vorhaben, die Forstreform als „Hau-Ruck-Aktion“ durchzuführen, gescheitert ist.
Die Linkspartei verschließt sich grundsätzlich nicht dem Anliegen einer optimierten und effizienten Forsterwaltung. An Form und Inhalt werden jedoch folgende Maßstäbe angelegt, um das Verfahren wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen:
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Das Parlament hat die im Waldgesetz formulierten Aufgaben der Forstverwaltung beschlossen. Daran sind die Personalzielzahl und die Höhe der Landeszuschüsse auszurichten.
- Die Landesregierung prüft die verfügbaren Haushaltsmittel. Über eine ständige Aufgabenkritik erschließt sie weitere Optimierungspotentiale.
- Das Parlament und nicht das Kabinett beschließt den Haushalt einschließlich die Personalausstattung.
- Die Landesregierung organisiert die Verwaltung in einer Struktur, die die Aufgabenerfüllung sichert.
Konkret heißt das:
- Aufgabenkritik, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Benchmarkanalyse und Variantenvergleich gehören auf den Tisch. Erst dann sind belastbare Angaben über den Beschluss des Kabinetts zur Reduzierung des Landeszuschusses um 36 Mio. Euro und dem Personalabbau von 1.100 Stellen sowie zur Überführung der Landesforst in eine Anstalt öffentlichen Rechts gegeben. Der Landtag ist zeitnah in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
- Die Forstverwaltung ist in ihrer gegenwärtigen Struktur mit den Zielvereinbarungen der Forstreform 2000 bis 2005 und selbst mit den Vorstellungen der Landesregierung zur Verringerung des Landeszuschusses und zum Personalabbau, bis 2015 voll handlungsfähig. Deshalb gibt es keinen Grund für eine Hau-Ruck-Aktion in der Landesforstverwaltung. Im Gegenteil, mit dem im Projektgruppenbericht identifizierten Optimierungspotenzial im Bereich Führung und Zustand der Verwaltung (z.B. kein optimaler Personalauswahleinsatz, unflexible Aufgabenkataloge, unabgestimmte Führungstätigkeit, Mangel an konsequenter Leitung) sind zusätzliche Reserven im System aufgezeigt.
- Erst ab 2015 und nur bis 2021 wird der dann noch bestehende Personalüberhang von 365 Beschäftigten, was einem durchschnittlichen Finanzierungsbedarf von 7 Mio. Euro im Jahr entspricht, in Abweichung von der Zielzahl der Landesregierung zum Personalabbau um 1.100 Beschäftigte spürbar. Die Linksfraktion sieht keinen Personalüberhang in Anbetracht der Aufgaben des Landeswaldgesetzes, der brach liegenden Reserven im Kleinprivatwald und erhöhter Anstrengungen zur Entwicklung des Branchenkompetenzfeldes Forst- und Holzwirtschaft. Betriebsbedingte Kündigungen könnten wirklich ausgeschlossen und die Aufgabenerfüllung im bisherigen Umfang gesichert werden.
- Die Gemeinschaftsforstverwaltung bleibt bis zur Revierebene erhalten, die Flächenpräsenz kann bedarfsgerecht organisiert werden. Strukturveränderungen erfolgen mit Entscheidungskompetenz vor Ort nach Kriterien der Zweckmäßigkeit unter Beachtung der personellen und wirtschaftlichen Situation.
- Der Landeswald steht nicht zur Disposition, eine Veräußerung ist gesetzlich dauerhaft auszuschließen.