Geflügelpest im Landkreis Teltow-Fläming amtlich festgestellt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming mahnt zu erhöhter Wachsamkeit und erinnert an Meldepflicht
Bei einem privaten Geflügelhalter in Trebbin wurde am 31. Januar 2026 aufgrund positiver Untersuchungsbefunde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg der Verdacht der Geflügelpest festgestellt. Am 1. Februar 2026 wurden die Untersuchungsergebnisse durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt, das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAI H5N1) wurde in allen eingesandten Proben nachgewiesen.
Am Freitag, den 30. Januar 2026, erhielt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming den Anruf einer Tierhalterin, dass in ihrem Bestand von ca. 70 Hühnern, Enten, Gänsen, Tauben und einem Pfau mehrere Tiere verstorben sind. Eine Wildgans war am Montag zuvor in die Geflügelhaltung gelandet, blieb mindestens einen ganzen Tag in der Haltung und verendete anschließend. Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes suchten sofort den Bestand auf und konnten drei weitere frisch verendete Hühner und 20 Tupferproben von Hühnern, Enten und Gänsen entnehmen und zur Untersuchung ans Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) einsenden. Nachdem am 31. Januar 2026 in allen Proben durch das LLBB das hochpathogene Aviäre Influenzavirus nachgewiesen wurde, sprach das Veterinäramt den Verdacht auf Geflügelpest aus. Am gleichen Tag wurden das gesamte Geflügel dieses Bestandes sowie eines Kontaktbestandes in 200 Metern Entfernung getötet. Am 1. Februar 2026 gingen die Bestätigungsbefunde vom FLI ein, damit ist der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Es müssen jetzt eine Schutz- und eine Überwachungszone mit einem Umkreis von drei bzw. zehn km eingerichtet werden. Die genauen Grenzen und die anzuordnenden Maßnahmen werden derzeit durch das Veterinäramt erarbeitet und am 3. Februar 2026 auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
