Felix Thier
Wappen des Landkreises Teltow-Fläming, zu sehen im Foyer des Kreishauses in Luckenwalde.
Geflügelpest: Tierseuchenallgemeinverfügung
Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Teltow-Fläming ab 29. Oktober 2025
Zum Schutz vor weiteren Einschleppungen der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände und vor deren Auswirkungen wird die Aufstallung von Geflügel in Teltow-Fläming angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 29.10.2025 in Kraft.
Aufstallungsgebiete
Das Aufstallungsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Teltow-Fläming.
Seit Mitte Oktober 2025 wird ein verstärktes Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Das Virus ist in ganz Deutschland verbreitet und es kann jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen. Dadurch erhöht sich auch die Gefahr der Infektion für unsere Nutzgeflügelbestände in Brandenburg.
