Gesamtschule Dabendorf: Erst Hausaufgaben machen, dann Neubau errichten – Landrätin Wehlan zur Entscheidung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde
Am 28. Mai 2015 sprach Landrätin Kornelia Wehlan im Rahmen der Veranstaltung „Wir kämpfen gemeinsam für unsere neue Schule“ in Zossen über den dringend benötigten Neubau der Gesamtschule Dabendorf und die damit in Zusammenhang stehenden Probleme.
Hier die Stellungnahme der Landrätin zum Nachlesen:
Es ist in Brandenburg – und vielleicht sogar deutschlandweit – ein einmaliger Akt, dass eine Bürgermeisterin zu einer Protestveranstaltung gegen eine untere Landesbehörde – sprich Kommunalaufsicht – einlädt. Dies nur, weil die Stadt Zossen partout nicht bereit ist, ihre „Hausaufgaben“ im Zusammenhang mit dem Schulneubau nach Recht und Gesetz zu erledigen.
Gesetzliche Pflichten
So ist es eben eine gesetzliche Verpflichtung, dass Kommunen für eine geordnete Haushaltswirtschaft zu sorgen haben und dafür, dass Kredite, sofern sie in Anspruch genommen werden müssen, die dauernde Leistungsfähigkeit des kommunalen Haushalts in der Gegenwart und in der Zukunft nicht beeinträchtigen. Diese Maßgaben sind in Brandenburg kommunalrechtlich verfasst, nicht auslegbar und schon gar nicht parteipolitisch händelbar.
Der Schulneubau ist keine Privatangelegenheit. Warum ist das so? Die Kommunen gehen mit öffentlichen Geldern um – und zwar mit denen heutiger und künftiger Generationen. Deshalb sind die Voraussetzungen für Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre in der Brandenburger Kommunalverfassung geregelt und diese Grundlagen gelten für alle – auch für die Stadt Zossen.
Maßgaben erfüllen
Was die „Hausaufgaben“ der Stadt Zossen im Zusammenhang mit dem Schulneubau angeht, so sind die von der unteren Kommunalaufsichtsbehörde geforderten Unterlagen und Nachweise bisher nicht erbracht worden:
- Bis heute liegt eben keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Erweiterung des ursprünglich beabsichtigten Schulgebäudes um ein Mehrzweckgebäude in Verbindung mit der Verdopplung der Gesamtkosten für den Schulneubau vor. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der vom Bildungsministerium empfohlenen Raumgrößen. Bei einer unterstellten 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 3-Zügigkeit in der Sekundarstufe II liegt der geplante Schulneubau mit ca. 1.468 qm - das sind 30 Prozent - über den Empfehlungen des Landes. Zudem berücksichtigt die angestrebte 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe I nicht die demografische Entwicklung und birgt die Gefahr, andere Oberschulstandorte – ja selbst Wünsdorf – zu schwächen.
- Bis heute liegt kein Nachweis vor, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Zossen gegenwärtig und in künftigen Jahren gesichert ist. Die negative Finanzlage aus dem Jahr 2013 von Minus 3.408.961,42 Euro soll sich nach den Haushaltszahlen der Stadt Zossen im Jahr 2018 auf minus 33.643.261 Euro weiter verschlechtern. Das bedeutet, dass die Stadt Zossen im gesamten Zeitraum über keine Liquidität verfügt und auf die Inanspruchnahme von Kassenkrediten angewiesen ist. Die Zahlungen, die sich mit der Aufnahme eines Kredites verbinden, also Zins und Tilgung, können nicht aus dem Haushalt bereitgestellt werden.
Die Stadt Zossen muss also zunächst ihre „Hausaufgaben“ machen. Die Kommunalaufsichtsbehörde ist gern bereit, sie dabei zu unterstützen.
Text und Foto: www.teltow-flaeming.de
