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Gesetzentwurf der Linksfraktion bestätigt

Zur heutigen Anhörung im Landtag die altangeschlossenen Grundstücke bei Abwasser betreffend, erklärt die hiesige Landtagsabgeordnete der LINKEN Kornelia Wehlan:

Zur heutigen Anhörung im Landtag die altangeschlossenen Grundstücke bei Abwasser betreffend, erklärt die hiesige Landtagsabgeordnete der LINKEN Kornelia Wehlan:

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion ist im wesentlichen bestätigt worden: Verjährte Forderungen bleiben verjährt.

Zur Erinnerung: Mit dem Zweiten Kommunalen Entlastungsgesetz änderte die Koalition aus SPD und CDU 2003 gegen die Stimmen der damaligen PDS das Kommunalabgabengesetz. Das war die Grundlage dafür, dass bereits damals verjährte Forderungen für Herstellungsbeiträge von Altanschließern wieder neu auflebten. Um das zu verhindern hatte die Linksfraktion bereits im Dezember vergangenen Jahres einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.

Dem gegenüber ist der Gesetzentwurf der Koalition bei der Anhörung auf verfassungsrechtliche Bedenken und praktische Umsetzungsprobleme gestoßen. Die darin verankerten unterschiedlichen Beitragsberechnungen für Alt- und Neuanschließer sind nicht mit der Verfassung vereinbar.  Vor allem wurde von den Versorgungsträgern kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf die Beitragserhebung (wenn auch differenziert) für die Altanschließer festgeschrieben wird, aber die Kommunen für die konkrete Ausgestaltung verantwortlich gemacht werden. Damit ist der Buhmann für die Betroffenen vor Ort bereits gefunden und zugleich klar, dass die Kommunen das volle Risiko tragen müssen bei Widersprüchen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Ich hoffe, dass die Koalition die Kraft findet, zum eigentlichen Ausgangspunkt der heutigen Anhörung zurückzukommen. Am Beginn stand 2003 die Änderung des Zweiten Kommunalen Entlastungsgesetzes. Das hat die Landtagsmehrheit von SPD und CDU zu verantworten. Insofern ist auch sie in der Pflicht, den damaligen Tatbestand der Verjährung wieder herzustellen.