Hartz IV-Verwaltungspraxis verfassungswidrig
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Hartz-IV-Verwaltungspraxis mit den so genannten Argen für verfassungswidrig zu erklären, erklärt die Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan, Teltow-Fläming:
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Hartz-IV-Verwaltungspraxis mit den so genannten Argen für verfassungswidrig zu erklären, erklärt die Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan, Teltow-Fläming:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt unsere Auffassung, dass Hartz IV ein schlechtes und schlecht gemachtes Gesetz ist. 2004 mit heißer Nadel gestrickt, hat es massiven Sozialabbau gebracht und nun auch noch das Grundgesetz verletzt. Die Argen werden mit dieser Entscheidung zum Auslaufmodell erklärt.
Bis 2010 ist der Gesetzgeber - Bund - beauflagt für eine Veränderung zu sorgen. Das darf nicht auf Kosten der Betroffenen erfolgen. Ohnehin hat Hartz IV die Probleme der Langzeitarbeitslosen nicht gelöst. Und auch nicht, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse anwachsen. Dass Menschen von ihrer Hände Arbeit nicht leben können und noch Sozialleistungen bekommen müssen, ist unsozial und ungerecht. Was nun mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes folgt ist ein langwieriger Verwaltungs-Hick-Hack, der aufgrund von Verwaltungsumstrukturierungen zusätzliche Steuergelder verschlingen wird und für Betroffene mehr Fragen als Antworten beschert. Ausdrücklich einzubeziehen sind hier auch die Kreise, die mit dieser Entscheidung vor neuer Verantwortung stehen und neue Kostenbelastungen befürchten müssen.
