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Haushalt 2015

Rede der Landrätin Kornelia Wehlan zum Haushalt des Landkreises Teltow-Fläming für das Jahr 2015 auf der Februar-Sitzung des Kreistages

Anrede,

lassen Sie mich zu zwei grundsätzlichen Fragen der Haushaltsdiskussion Stellung nehmen, die auch in den Einwendungen der Stadt Zossen vorgetragen wurden:

Erstens die Frage, der im Haushalt ausgewiesene Jahresüberschuss wäre nur durch eine verbesserte Ertragssituation, durch erhöhte Schlüsselzuweisungen und der Einnahmen aus der Kreisumlage entstanden.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Kreisumlage einschließlich Finanzausgleichsumlage gegenüber 2014 sogar um 2,1 Mio. Euro geringer ist.

Die Kreisumlage zieht also nicht. Aber gut.

Natürlich freuen wir uns – wie übrigens alle Landkreise, Gemeinden und Städte – über die insgesamt sehr guten Rahmenbedingungen.

Den Jahresüberschuss 2015 auf diese Rahmenbedingungen zu reduzieren, wird den Anstrengungen der Verwaltung und der Arbeit in den Fachausschüssen des Kreistages nicht gerecht. Während sich die Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber 2014 um 3,7 % (das entspricht 8.111.650 Euro) erhöhen, ist bei den Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eine Steigerung um 2,7 % zu verzeichnen (5.845.200 Euro). Das bedeutet eben nicht, dass Mehrerträge auch komplett durch Mehraufwendungen aufgezehrt, sondern dass diese Mehrerträge in Höhe von 2.266.450 Euro zur Reduzierung der Fehlbeträge der zurückliegenden Haushaltsjahre eingesetzt werden.

Das ist Haushaltskonsolidierung!

Wie Sie wissen, hatten wir am Tage der Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in den Kreistag die Mitteilung erhalten, dass sich die Orientierungszahlen für das Jahr 2015, so wie für die meisten kreisangehörigen Städte und Gemeinden auch, zu unseren Ungunsten verändern werden. Wir haben daraufhin den gesamten Haushalt nochmals auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis haben wir die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenüber dem ursprünglichen Planansatz für 2015 um 1,7 Mio. Euro reduzieren können. Dies haben wir uns hart erarbeitet.

Konsequent halten wir fest an der ständigen Überprüfung und Ausschöpfung von Ertragsquellen. Die Überarbeitung von Gebührensatzungen ist ein stetiger Prozess der fortgeführt wird. Beispielsweise ist mit der Überarbeitung der Satzung über die Beurkundungsgebühren des Jugendamtes ein jährlicher Mehrertrag von 27.000 Euro eingestellt. Auf den Seiten 26 und 27 des HSK haben Sie alle Produkte aufgeführt. Die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung und der Entgeltordnung für die Skate-Arena stehen an. Vermietungen und Verpachtungen erfolgen nur noch gemäß ortsüblichem Pachtzins. Und über die Akquise von Spenden- und Sponsoringgeldern werden wir weitere Verwaltungsausgaben mindern.

Die Zuschüsse an die Gesellschaften stehen unter besonderer Kontrolle des Beteiligungsmanagements. Die Veränderung der Zahlungszeiträume der Zuschüsse an die Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH (FGS), haben positive Wirkungen auf die Inanspruchnahme des Kassenkredits. Durch die weitere Konsolidierung der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises mbH (SWFG) sind in diesem Jahr keine Zuschüsse notwendig. Die ursprünglich geplanten Zuschüsse in Höhe von 256.140 Euro können so eingespart werden.

Die Novellierung der Beteiligungsrichtlinie des Landkreises ist für September 2015 vereinbart. Damit werden eine noch größere Transparenz und Öffentlichkeit im Umgang mit den Gesellschaften möglich. Im April werden wir die Diskussion im Fachausschuss beginnen, dem schließen sich dann neue Zielvereinbarungen mit den Beteiligungsgesellschaften an.

Der Umfang der freiwilligen Leistungen betrug 2012 8,3 Mio. Euro. Alle Leistungen kamen auf den Prüfstand. Es wurden Standards hinterfragt, Arbeiten umorganisiert und mit neuen Richtlinien auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten umgestellt. Dadurch konnten die freiwilligen Leistungen im Jahr 2014 auf 6,15 Mio. Euro reduziert werden - ohne darauf grundsätzlich zu verzichten. Im Haushalt 2015 sind es weitere 100.000 Euro weniger und das trotz tariflicher Entwicklungen.

Daran haben Verwaltung, Fachausschüsse und der Kreistag engagiert mitgewirkt und das sollten wir uns auch nicht kleinreden lassen. Natürlich wirkt auch im Jahr 2015 der Kauf des Kreishauses. Ich will mir gar nicht vorstellen was heute los wäre, wenn wir das Anfang 2014 – in diesen wenigen Wochen - nicht gemeinsam angepackt hätten. Der Kauf des Kreishauses ist die größte Einzelmaßnahme zur Haushaltskonsolidierung und ermöglicht Jahr für Jahr einen Konsolidierungsbeitrag, der uns das Ziel - Abbau der Fehlbeträge bis 2022 - deutlich hilft zu erreichen.

Anrede,

Sie wissen, dass wir mit der Nachhaltigkeitssatzung beschlossen haben, dass die zusätzlich erwirtschafteten Mehrerträge in den Fehlbetragsabbau gehen. Das waren im Jahr 2014 fast 870.000 Euro. Das ist nur durch ein zeitnahes Controlling und Berichtswesen möglich gewesen. Diesen Prozess werden wir für 2015 konsequent weiterführen.

Zweitens die Frage, einer fehlenden bzw. unzureichenden Aufgabenkritik und eines zu hohen Personalbestandes.

Aufgabenkritik, Standarddiskussion und Haushaltskonsolidierung gehören eng zusammen und werden fortgeführt - und dazu werden wir ohne Wenn und Aber unsere Hausaufgaben machen. Eine erste Etappe ist im Rahmen der Personalbedarfsplanung und der Erstellung des Personalentwicklungskonzeptes beschritten. Weitere werden folgen, wie die Novellierung des Aufgabengliederungsplanes der Kreisverwaltung und die Umstrukturierungen innerhalb der Verwaltung bis Ende 2017. Das haben wir gemeinsam im Personalentwicklungskonzept festgeschrieben. Wir werden über den jeweiligen aktuellen Stand in den Fachausschüssen, im Haushalts- und Finanzausschuss und im Kreistag informieren und Ihre Anregungen und Hinweise in Vorbereitung der Haushaltsplanung 2016 und der Folgejahre aufnehmen.

Durch die Stadt Zossen werden die im Kreis zu hohen Vollzeiteinheiten je 1.000 Einwohner kritisiert. Herangezogen wird ein Faktor 3 je eintausend Einwohner. Für Landkreise wird allerdings auf eine Stellenausstattung von 5 je 1.000 Einwohner orientiert. Im Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamtes des Innenministeriums des Landes Brandenburg, der Ihnen zur Kreistagssitzung im April vorgelegt wird, wird diese Herangehensweise bestätigt. Der Landkreis Teltow Fläming rangiert auf Platz 6 der 14 Landkreise mit unter 4,8 Vollzeitstellen je 1.000 Einwohner. Der Landesdurchschnitt liegt bei 5,35 Vollzeitstellen und umfasst die Werte von 3,82 bis 7,63 Vollzeitstellen je 1.000 Einwohner.

Ich sage das nicht um Dampf aus den Fragen der Personalbedarfsentwicklung zu nehmen. Gestatten Sie mir deshalb nochmals den Verweis auf unser Personalentwicklungskonzept (PEK) und der darin aufgezeigten Stellenreduzierungen von 53,16 Vollzeitstellen bis 2024.

Noch ein paar Worte zum Thema Denkmalschutz. Hier sind wir noch die Beantwortung aus dem letzten Haushalts- und Finanzausschuss schuldig. Ja, die Erhöhung der Mittel für den Denkmalschutz ist von 10.000 Euro in 2014 auf 50.000 Euro in 2015 vorgenommen worden. Ich darf daran erinnern, dass in den Jahren zuvor aus Haushaltsgründen keine Mittel eingestellt wurden. Anträge liegen vor und bedürfen einer deutlicheren Positionierung zum Denkmalschutz. Der kreisliche Beitrag dient in erster Linie der Ko- bzw. Mitfinanzierung. Über diesen Weg sollen weitere Möglichkeiten privater und öffentlicher Förderungen erschlossen werden.

Zum Umgang mit den Mitteln und zur Vergabe wird in die Aprilsitzung des Kreistages eine Förderrichtlinie eingebracht, die in den zuständigen Fachausschüssen beraten wird.