Information der Landrätin: Rufbuslinie 779 Ludwigsfelde - Verhandlung zwischen Landkreis und der Stadt Ludwigsfelde
Ich habe die Kreistagsmitglieder darüber informiert, dass die Verhandlungen zwischen Landkreis und der Stadt Ludwigsfelde die Rufbuslinie R779 betreffend, die als Modell- bzw. Versuchsprojekt für die Stadt Ludwigsfelde und eigene Ortsteile für die Dauer von zwei Jahren gestartet wurde, zu folgendem Ergebnis geführt haben:
Die Rufbuslinie wird vom 01. August bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt. Der finanzielle Leistungsbetrag der Stadt Ludwigsfelde wird für diese Zeit von 50 Prozent auf 75 Prozent festgelegt.
Begründung
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV und erfüllen nach § 3 Absatz 3 ÖPNVG eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Der Nahverkehrsbeirat Teltow-Fläming hat festgestellt, dass diese Einordnung der tatsächlichen gesellschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Bedeutung des ÖPNV nicht gerecht wird und eine Neubewertung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund forderte der Kreistag mit Beschluss vom 22.09.2025 das Land Brandenburg auf, die rechtliche Einstufung des kommunalen ÖPNV im ÖPNVG von einer freiwilligen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe in eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zu ändern. Eine Antwort der Landesregierung und der Landtagsfraktionen steht noch aus.
Das bedarfsorientierte Mobilitätsangebot Rufbus ist ein wichtiger Baustein der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Eingeführt wurde es im strukturschwachen ländlichen Süden des Landkreises. Hier sind die Kommunen „schwach" an den Gesamtlinienverkehren beteiligt. Deshalb ist auf Vorschlag der Kreisverwaltung und gemeinsam mit dem Kreistag im Nahverkehrsplan geregelt, dass der Rufbus für diese Kommunen zur Grundversorgung zählt und keine hälftigen Kosten durch die Kommunen aufzubringen sind (Rufbuslinie R777– Niederer Fläming - Amt Dahme/Mark, Niedergörsdorf, Jüterbog).
Über die Jahre sind bedarfsorientiert weitere Rufbuskreise für Regionen entstanden, die mit öffentlichem Linienverkehr „mittelschwach" versorgt sind. Hier werden die Kommunen zu 50 Prozent beteiligt (Rufbuslinie R778 – Trebbin, Zossen, Am Mellensee und Rufbuslinie R755 – Nuthe-Urstromtal, Baruth/Mark und Luckenwalde). Die Rufbuslinie R755 hat die Besonderheit, dass das Gemeindegebiet von Nuthe-Urstromtal als „schwach" entwickeltes Gebiet an Gesamtverkehren eingestuft ist und in die Grundversorgung fällt. Deshalb sind auch von der Gemeinde Nuthe-Urstromtal keine hälftigen Kosten aufzubringen. Das gilt nicht für Luckenwalde und bisher auch nicht für Baruth/Mark.
Demgegenüber wurde die Rufbuslinie R779 als Modellprojekt für die Dauer von zwei Jahren für die Stadt Ludwigsfelde und ihre Ortsteile gestartet. Dies erfolgte, obwohl Ludwigsfelde eine „starke" Gesamtlinienverkehrsversorgung abbildet und mit den PlusBus- und Expressbus-Linien den höchsten Standard nutzen kann. Das befristete Modellprojekt diente als Versuch, um mögliche Angebotsbedarfe zu eruieren.
Aus diesem Grund würde die uneingeschränkte Fortführung der Rufbuslinie R779 einen neuen Standard festlegen und für alle „stark" mit Gesamtlinienverkehren versorgten kreisangehörenden Kommunen gelten – wie auch Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren und Rangsdorf.
Nach § 123 Absatz 2 BbgKVerf stehen den Landkreisen Ergänzungs- und Ausgleichsfunktionen gegenüber den kreisangehörenden Kommunen zu. Bundesverfassungsrechtlich sind die Funktionen beschränkt worden auf die leistungsschwächeren kreisangehörenden Kommunen.
Der Landkreis hat dabei immer die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Blick zu haben. Deshalb ist die Finanzkraft einer Kommune nicht unbeachtet zu lassen. Und auch nicht die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises selbst. Deshalb steht auch aus der Sicht des Landkreises nicht die Fortführung der Rufbuslinie R779 in Frage, sondern die Konditionen zur weiteren Finanzierung.
Fazit
Die nun wirksam werdende Fortführung der Rufbuslinie vom 01.08. bis zum 31.12.2026 zu den Konditionen von 75 Prozent (getragen durch die Stadt Ludwigsfelde), trägt dem Umstand Rechnung, dass der Auftrag des Kreistages an die Landrätin, das Rufbussystem zu evaluieren und zu prüfen, ob das Rufbussystem zukünftig über die landkreiseigene Verkehrsgesellschaft VTF abgeleistet werden kann, noch nicht umgesetzt ist. Mit diesem Vorgang sollen Möglichkeiten dargestellt werden, um das Rufbussystem wirtschaftlicher zu betreiben, besonders in Anbetracht der hohen Vorhaltekosten für Fahrzeug und Personal und Disparitäten zwischen den Kommunen. Die Ergebnisse sollen noch vor der Sommerpause dem Kreistag vorgestellt werden. Im Zusammenhang damit ist die Entscheidung zur Finanzierung der Rufbuslinie R779 vorzunehmen.
Mit dieser Verfahrensweise gibt es die Möglichkeit, zu einer guten und transparent nachvollziehbaren Lösung für das Rufbussystem im Landkreis Teltow-Fläming zu kommen.
