Inkonsequentes Vorgehen bei Genmais MON810
Zur Aufhebung der Inverkehrbringensgenehmigung der Firma Monsanto für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 in Deutschland erklären die Sprecherin für Agrarpolitik Kornelia Wehlan und die Sprecherin für Umweltpolitik Carolin Steinmetzer-Mann:
Zur Aufhebung der Inverkehrbringensgenehmigung der Firma Monsanto für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 in Deutschland erklären die Sprecherin für Agrarpolitik Kornelia Wehlan und die Sprecherin für Umweltpolitik Carolin Steinmetzer-Mann:
Die Linkspartei sieht sich bestätigt. Gentechnik ist eine Risikotechnologie, der ein langfristiger Forschungsvorlauf fehlt. Damit haben die Bauern den „Scharzen Peter“. Im Vertrauen auf die europaweite Zulassung wurden in Brandenburg 1.600 ha bis Ende April mit MON810 bestellt. Erst danach kam das Stopp des Bundesamtes für Verbraucherschutz (BVL) und Lebensmittelsicherheit. Das BVL begründet die angeordnete Maßnahme mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über mögliche Umweltgefahren durch MON810-Mais und fordert von Monsanto einen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen.
Unverständlich ist, dass der Anbau – und damit die auflaufenden Pflanzen der gerade abgeschlossenen Aussaat offiziell nicht von dem Bescheid betroffen sind. Wenn es zutrifft, wie es beim BVL heißt, dass neue Informationen "berechtigten Grund zu der Annahme", böten, "dass der Anbau von Mon 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.“, sind davon auch alle Pflanzenteile und Erntegut von MON810 betroffen. Damit dürfte die Ernte faktisch weitgehend wertlos und unveräußerlich sein. Saatguthersteller und Zulassungsbehörden sind die eigentlichen Verursacher dieser Situation. Kosten und Schadensersatzforderungen sind durch die Verursacher zu tragen, nicht durch die Landwirte!
Die Linkspartei erneuert ihre Forderung nach umfangreicher Begleitforschung, Haftungsregelungen zu Lasten der Industrie und die Sicherung der Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte, die sich Produkte frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wünschen. Europaweit einheitliche Regelungen sind erforderlich.
