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Kita-Betreuung ab 27. Mai 2020

Der Landkreis Teltow-Fläming hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb der Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergärten, Horte, weitere bedarfserfüllende Angebote) sowie der Kindertagespflege im Landkreis Teltow-Fläming anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie ab 27. Mai 2020 regelt. Diese ist am 26. Mai 2020 im Amtsblatt 18/2020 veröffentlicht worden.

Landkreis, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, die Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind, hatten bereits in der vergangenen Woche besprochen, dass diese Allgemeinverfügung eng an der des Landkreises Dahme-Spreewald ausgerichtet wird.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming hat das Ziel, den Betreuungsanspruch gegenüber den Eltern nach Möglichkeit wieder in voller Höhe zu gewährleisten. Dabei sind prioritär jene Kinder zu berücksichtigen, die bisher bereits an der Notbetreuung teilgenommen haben, sowie Vorschulkinder.

Ab dem 1. Juni 2020 besteht der Betreuungsanspruch gegenüber den Kindertagesstätten und den Horten im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des jeweiligen Betreuungsvertrags grundsätzlich uneingeschränkt.

Stehen Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden. Die  Einschränkung kann für die gesamte Einrichtung, aber auch gruppenweise erfolgen. Vorrangig soll die Betreuung der bisher betreuten Kinder und der Vorschüler sichergestellt werden. Die Entscheidung trifft der Träger der Kindertageseinrichtung.

Die Allgemeinverfügung regelt zudem allgemeine Hygiene- und Verhaltensrichtlinien. Sie gilt bis zum Ablauf des 24. Juni 2020.