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Kitas in Teltow-Fläming erhalten rund 189.000 Euro aus Fördermitteln

Heute besuchte die Jugendministerin Martina Münch den Kreis Teltow-Fläming. Sie überreichte Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über 188.953,70 Euro an Kitas im Landkreis Teltow-Fläming.

Die Sanierung und Modernisierung der Kita "Vier Jahreszeiten" in Luckenwalde und damit die Bereitstellung von zwölf Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr werden mit 146.070,86 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,2 Millionen Euro.
Mit Fördermitteln in Höhe von 42.882,84 Euro werden der Umbau und die Erweiterung der Kita "Stülper Landmäuse" in Nuthe-Urstromtal und damit die Bereitstellung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 100.100,00 Euro.

Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung", mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert werden. "Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen", so Münch.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.

Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die bewilligten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungsprogramms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.

Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege, das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.