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Land ist in der Pflicht!

Nachträgliche Beiträge für Altanschließer nicht gerechtfertigt

Nachträgliche Beiträge für Altanschließer nicht gerechtfertigt

DIE LINKE Teltow-Fläming lehnt die Handlungsweise des Vorstandes des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming ab, für das Versorgungsgebiet eine Satzung zur Beitragserhebung für Altanschlüsse vorzubereiten. Damit konterkarriert der Vorstand den landesweiten Protest von Versorgungsträgern, Kommunen und Wohnungsverbänden für eine landesgesetzliche Regelung, um den Rückgriff auf Altanschlüsse zu verhindern. DIE LINKE im Landtag Brandenburg hat diesen Protest bereits aufgenommen und einen Antrag für eine gesetzliche Regelung zur Entlastung der Altanschließer für die nächste Sitzung des Landtages am 28./29. Mai 2008 (Drucksache 4/6252) eingebracht. Es liegt nun an den Regierungsparteien von SPD und CDU sich dazu zu verhalten.  Schließlich hat erst die Entscheidung  der Landtagsmehrheit von SPD und CDU mit der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes im Jahr 2003 für das jetzige Dilemma gesorgt. Es bleibt also nur zu hoffen, dass der Protest zur Beitragserhebung bei Altanschlüssen der CDU-Basis in Jüterbog und der Beschluss des Unterbezirksparteitages  der SPD Teltow-Fläming für eine landesgesetzliche Regelung zu sorgen, von ihren eigenen Regierungsparteien auf Landesebene auch gehört wird. Ich baue dabei auf das Wirken der Landtagsabgeordneten dieser Fraktionen aus dem Landkreis Teltow-Fläming.