Landesregierung muss handeln! Willkürliche Festbeträge verhindern! Pressegespräch der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland zu den Rettungsdienstgebühren
Gegen die drohende Festlegung willkürlicher Festbeträge durch die Krankenkassen wandten sich die Landräte der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland im Rahmen eines Pressegespräches am 11. März 2025. Sie vertraten damit zugleich die Auffassungen der Landkreise Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße.
Mit Schreiben vom 23. Januar 2025 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg dem Rettungsdienst des Landkreises Teltow-Fläming mitgeteilt, dass die Leistungspflicht zur Kostenübernahme für Rettungsdienstleistungen des Landkreises rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf Festbeträge begrenzt wird. Ähnliche Schreiben gingen auch den anderen Landkreisen zu.
Begründung ist, dass die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der Rettungsdienstträger/Landkreise abgelehnt wird und die Krankenkassen einzig die sogenannte Mustergebührenkalkulation eines externen privaten Gutachters anerkennen. Das ist Unrecht! Denn für die Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung ist der Träger des Rettungsdienstes/der Landkreis verantwortlich. Das Gesetz regelt zwar, dass eine Abstimmung mit den Kostenträgern erforderlich ist, die auch von Landkreisseite sorgfältig für die Anhörung vorgenommen wurde. Eine Einvernehmensregelung sieht das Rettungsdienstgesetz jedoch ausdrücklich nicht vor. Und auch nicht das Diktat einer sogenannten Mustergebührenkalkulation durch die Krankenkassen. (Gesetzliche Grundlage: § 17 Abs. 2 Satz 5 BbgRettG)
