Landeswald gesetzlich sichern – Grundpfeiler der Forstreform
Die Fraktion DIE LINKE im Brandenburger Landtag war in den letzten Monaten viermal parlamentarisch aktiv, um die Weiterführung der Forstreform vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Dazu erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik und ländliche Entwicklung der Fraktion DIE LINKE, Kornelia Wehlan:
Die Fraktion DIE LINKE im Brandenburger Landtag war in den letzten Monaten viermal parlamentarisch aktiv, um die Weiterführung der Forstreform vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Dazu erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik und ländliche Entwicklung der Fraktion DIE LINKE, Kornelia Wehlan:
Oberstes Anliegen war es, den drastischen Personalabbau im Landesforstbereich und die Kürzung der Landeszuschüsse ohne Aufgabenkritik zu verhindern. Dem stand die Koalitionsmehrheit von SPD und CDU entgegen. Damit ist die Frage der zukünftigen Gemeinwohlleistungen in Umsetzung des Landeswaldgesetzes nach wie vor unbeantwortet. Klärungsbedarf gibt es ebenso zum weiteren tariflichen Umgang mit den Forst- und Waldarbeiterstellen. Zwar soll es betriebsbedingte Kündigungen nicht geben, damit wurde einer Forderung der Linksfraktion entsprochen, ob und wie aber im Rahmentarifvertrag Überleitungsverträge für den schon in Diskussion gebrachten Landesforstbetrieb ihren Platz haben werden und das bis zum Waldarbeiter steht in den Sternen. Wie überhaupt das gegenwärtige Agieren der Landesregierung, was die Struktur betrifft, an eine Rein-Raus-Kartoffelpolitik erinnert. Wir meinen, dass die jetzige Struktur genügend Effizienz bietet, um den Zukunftsfragen Rechnung zu tragen.
Und eine weitere grundsätzliche Frage bleibt auch nach der letzten Landtagssitzung unbeantwortet – die nach einer landesgesetzlichen Regelung zur Unveräußerlichkeit des Landeswaldes. Das wiegt umso schwerer, da 2009 das Preußenwaldmoratorium ausläuft und das damit verbundene Veräußerungsverbot des Landeswaldes. Umso wichtiger wäre es gewesen, Verlässlichkeit zu schaffen. Verlässlichkeit dafür, dass der Landeswald als begrenzt verfügbares Natur- und Kulturgut sowie Hauptproduktionsmittel grundsätzlich nicht veräußert werden darf. In Artikel 40 der Landesverfassung ist als Staatsziel benannt, dass die Nutzung von Grund und Boden, der dem Land gehört, vorzugsweise über Pacht und Erbbaurecht zu regeln ist. Das bedeutet, dass verfassungsrechtlich jede Veräußerung eine Ausnahme darstellt. Mit dem Grundstücksverwertungsgesetz ist aber die Veräußerung von Landeswald aus vielerlei Gründen möglich, was Geist und Buchstaben des Artikels 40 unserer Landesverfassung entgegen steht.
DIE LINKE fordert von der Landesregierung:
- ein grundsätzliches Veräußerungsverbot für den Landeswald gesetzlich zu regeln. Das wäre ein wichtiges Zeichen um Ängste im aktuellen Forstreformprozess zu nehmen. - Die Bestrebungen zur Ausrichtung von Aufgaben und Funktionen der Landesforstverwaltung in einem erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Betrieb werden von Betroffenen und der Bürgerinitiative Brandenburger Wald nach wie vor als ein erster Schritt hin zu einer materiellen Privatisierung, also Waldverkauf, empfunden. Damit verbindet sich die Sorge um den ohnehin geringen Landeswaldanteil von 25 Prozent.
- die Sicherung des Landeswaldes als Hauptproduktionsmittel und damit dauerhafte Unveräußerlichkeit
- die Beibehaltung der Einheitsforstverwaltung auf der Fläche zur Sicherung einer bürgerfreundlichen präsenten Forstverwaltung, die insbesondere den Kleinprivatwald weiterhin bei der Überwindung der Strukturprobleme unterstützt
- die Beibehaltung des gegenwärtigen Standards bei der Umsetzung von Gemeinwohlleistungen (Naturschutz, Umweltbildung, Waldumbau)
- Entkopplung von finanziellen Budgetvorgaben vom Personalabbau
- Sicherung der weiteren Entwicklung des Branchenkompetenzfeldes Forst- und Holzwirtschaft und Mobilisierung der Holzvorräte im Landeswald und im Privatwald zur Sicherung des Bedarfs der Holz- und Sägewerksindustrie in Brandenburg
- Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen in den Landes-Rahmentarif
