Lex Ost ist abzulehnen
Zu aktuellen Diskussionen über die Kürzung von Direktzahlungen für größere Agrarbetriebe, erklärt die Sprecherin für Agrarwirtschaft und ländliche Entwicklung, Kornelia Wehlan:
Zu aktuellen Diskussionen über die Kürzung von Direktzahlungen für größere Agrarbetriebe, erklärt die Sprecherin für Agrarwirtschaft und ländliche Entwicklung, Kornelia Wehlan:
Nicht nur aus Gründen der Glaubwürdigkeit der Politik, sondern vor allem aus Gründen der Planungssicherheit und damit der Investitions- und Liquiditätssicherheit der Agrarbetriebe ist die nach Betriebsgröße gestaffelte Kürzung der Direktzahlungen abzulehnen. Diese Lex-Ost würde eine Teilkorrektur der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) in der gegenwärtigen Planungsperiode 2007 bis 2013 bedeuten. Sie hätte erhebliche negative Auswirkungen insbesondere für die periphären strukturschwachen ländlichen Räume in Brandenburg.
Auch der jüngste Agrarbericht hat gezeigt, dass die Einkommen der Agrarbetriebe in Brandenburg vielfach nur durch die staatlichen Zahlungen gesichert werden kann. Die Einkommen der Landewirte sind im Vergleich mit anderen Branchen – und das trotz der Subventionen – weit unter dem Durchschnitt. Die von allen demokratischen Fraktionen im Brandenburger Landtag unterstützte Forderung nach einem Mindestlohn auch im Agrarbereich wäre in weite Ferne gerückt.