Rede zum Haushalt 2014
Rede der Landrätin zum Beschluss des Haushaltes und Haushaltssicherungskonzeptes 2014
Anrede,
ich möchte den aufgerufenen Tagesordnungspunkt „Erwerb des Kreishauses“ zum Anlass nehmen und zu den haushaltsrelevanten Punkten 7 und 8 der Tagesordnung Stellung nehmen. Grundsätzlich habe ich zur qualitativ neuen Herangehensweise an den Haushalt 2014 bei der Einbringung am 9. Dezember referiert. Heute möchte ich insbesondere zu der Frage Stellung nehmen, welche Hinweise durch das Innenministerium gegeben wurden, um das Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig zu gestalten. Sie wissen, ohne Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes wird es keine Entscheidung zur Kreditaufnahme für den Erwerb des Kreishauses geben.
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Ausübung der Kaufoption für den Erwerb des Kreishauses und die damit verbundene Ablösung des Leasingvertrages ist die größte Konsolidierungsmaßnahme für den Haushalt des Landkreises Teltow-Fläming in den nächsten Jahren. Deshalb stehen Haushaltssicherungskonzept und Ablösung der Leasingrate durch eine Kreditaufnahme in einem unmittelbaren Zusammenhang.
Bis zum Haushaltsjahr 2017 können dadurch ein Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 8.358.502 Euro und eine finanzielle Entlastung von 2.413.731 Euro gegenüber dem Bezugsjahr 2013 erreicht werden.
Sie wissen, dass diese Zahlen die Konsolidierungseffekte bei einer Darlehensaufnahme über zehn Jahre und vollständiger Rückzahlung im Jahre 2024 widerspiegeln, die Variante, die wir Ihnen heute vorschlagen. Natürlich werden Sie verstehen, dass bei mir als Verwaltungschefin zwei Seelen in einer Brust schlagen.
Die Ihnen ursprünglich vorgeschlagene 20-Jahre-Variante beinhaltete eine jährlich deutlich geringere finanzielle Belastung und damit eine größere Sicherheit die angespannte Liquiditätslage des Landkreises auch für die nächsten Jahre zu stabilisieren. Der Haushalts- und Finanzausschuss war in seiner Sitzung am 13. Januar 2014 mehrheitlich diesem Vorschlag gefolgt, wenngleich mit einer 20-jährigen Laufzeit 2,8 Mio. Euro Mehrkosten verbunden sind.
Parallel zu den beauftragten und im eigenen Hause durchgeführten Untersuchungen hatte sich die Verwaltung seit November 2013 um einen Gesprächstermin beim Ministerium des Innern als oberste Kommunalaufsichtsbehörde bemüht, um unsererseits die Aufsichtsbehörde frühzeitig von dem beabsichtigten Vorhaben in Kenntnis zu setzen und andererseits die Genehmigungsfähigkeit der beabsichtigten Kreditaufnahme zu klären. Leider fand dieser Termin erst am 23. Januar statt, also nach der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses.
Seitens des Innenministeriums wurden detaillierte und deutliche Hinweise zur weiteren Qualifizierung des Haushaltssicherungskonzeptes - zur Genehmigungsfähigkeit desselben und einer etwaigen Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung gegeben.
Zum Erwerb des Kreishauses wurde der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Investitionsmaßnahme unter Einbeziehung der Transaktionskosten, einer ggf. zu zahlenden Grunderwerbssteuer und der Finanzierungskosten gefordert.
Die Wirtschaftlichkeit der Investitionsmaßnahme sollte anhand eines Vergleichs der Barwerte der untersuchten Varianten dargestellt werden. Die von uns in die Diskussion gebrachte Verbesserung der äußerst angespannten Liquiditätslage des Landkreises sollte zwar nicht unberücksichtigt bleiben, wurde jedoch nachrangig betrachtet.
Deshalb schlagen wir Ihnen heute vor, den für den Erwerb erforderlichen Gesamtbetrag der Kredite mit einer Laufzeit von zehn Jahren in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 mit den entsprechenden Auswirkungen einzustellen. Das für uns alle positive Signal die Grunderwerbssteuer, entgegen erst anders lautender Darstellungen des Finanzamtes Calau, nun nicht entrichten zu müssen, ist ebenso eingearbeitet.
Ein zweiter Hinweis des Innenministeriums zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzepts betrifft die Festsetzung eines konkreten Zeitrahmens für den gesetzlichen Haushaltsausgleich.
Im Haushaltssicherungskonzept wird nur der Zeitraum von 2014 bis zum Jahr 2017 betrachtet. In dieser Zeit wird zwar der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht, ein Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren ist uns allerdings bis zum Ende dieses Betrachtungszeitraumes nicht möglich. Mithin war für uns die Frage zu beantworten, bis zu welchem Zeitpunkt wir – realistisch betrachtet – bestehende Fehlbeträge konsolidieren und den dauerhaften Haushaltsausgleich erreichen können. Auf der Seite 42 des Haushaltssicherungskonzepts finden Sie jetzt die konkrete Jahreszahl – 2022. Bis zum Jahr 2022 wollen wir den gesetzlichen Haushaltsausgleich erreicht haben.
Wie haben wir den Konsolidierungszeitraum ermittelt? Laut § 63 Absatz 4 der BbgKVerf, ist das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen in jedem Jahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht und übersteigt.
Ausgenommen das Jahr 2009, wo wir das tatsächliche Ist nehmen können, weil der Jahresabschluss bereits vorliegt, sind für die voraussichtlichen Fehlbedarfsberechnungen die Planzahlen der jeweiligen Haushaltsjahre zu Grunde gelegt worden. Das heißt:
- von 2009 bis 2013 - voraussichtlicher Fehlbedarf von - 26.901.757,06 Euro,
- von 2014 bis 2017 – Abbau der Fehlbedarfe um 16.343.060,00 Euro auf dann noch -10.558.697,06 Euro.
In den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 werden durchschnittlich Überschüsse im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.085.765 Euro unter Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages aus dem Erwerb des Kreishauses erzielt. Die im Haushaltssicherungskonzept 2014 festgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen entfalten ihre Wirkung nicht nur im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung 2014 bis 2017, sondern auch danach.
Geht man bei vorsichtiger Schätzung davon aus, dass allein durch den Erwerb des Kreishauses ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 2.300.000 Euro erreicht werden kann, scheint der Zeitpunkt für die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs im Jahr 2022 realistisch (2018 bis 2021: 2.300.00 Euro x 4 = 9.200.000 Euro).
Anrede, wir wissen, dass der Ergebnishaushalt, die eine Seite der Medaille „Fehlbetragsabbau“ ist. Die andere Seite ist der Finanzhaushalt. Und der wiegt schwer. Der tatsächliche Zahlungsmittelbestand (hier in Anspruch genommener Kassenkreditbestand) belief sich zum 31.12.2013 auf 34.085.441,97 Euro. Ich möchte anmerken, dass dies nicht mit dem Haushaltsplan korrespondiert, da darin mit den Planzahlen gerechnet wurde.
Laut den in unseren Haushaltsdokumenten ausgewiesenen positiven Veränderungen der Zahlungsmittelbestände in den Jahren 2014 bis 2017 soll der in Anspruch genommene Kassenkreditrahmen bis 2017 um über zehn Millionen auf 23.014.831,97 Euro abgebaut werden.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bis zum 31.12.2008 kamerale Altfehlbeträge in Höhe von 21.541.679 Euro bestanden, die unser Kassenkreditvolumen belasten und deshalb der Abbau nur schrittweise möglich sein wird.
Ein dritter Hinweis des Innenministeriums betrifft die Belastbarkeit unserer heutigen politischen Haushaltsentscheidungen über die Kommunalwahlen und das Haushaltsjahr 2014 hinaus.
Sie wissen, dass über die jährlichen Haushaltsentscheidungen Eingriffe in grundsätzlich getroffene Maßnahmen möglich sind. Es hätte gravierende Auswirkungen auf die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs, wenn beispielsweise vom Abbau des Fehlbetrages abgegangen oder die Kreisumlage verringert wird. Deshalb wurde uns ans Herz gelegt, zu beiden Sachverhalten einen gesonderten Kreistagsbeschluss herbeizuführen.
Ich bin Ihnen Herr Eichelbaum und Ihrer Fraktion sehr dankbar, dass Sie bereits mit Ihren Beschlussanträgen zur Nachhaltigkeitssatzung und zur Kreisumlage diese Themen frühzeitig in die Diskussion und Erörterung gebracht haben. Beide Themen, wie auch Regelungen zum Kassenkredit, zu den Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts und zur Kreditaufnahme für Investitionen haben wir nun in einem Selbstbindungsbeschluss des Kreistages aufgenommen. Ich denke, die Streichung des zweiten Absatzes zur Kreisumlage der Ursprungsvorlage ist ein guter Kompromiss und wird auch Ihren Intentionen gerecht. Ich bitte Sie, die „Nachhaltigkeitssatzung des Landkreises Teltow-Fläming“ heute auf den Weg zu bringen.
Ein vierter Hinweis des Innenministeriums betraf die Überarbeitung der Aufstellung der freiwilligen Leistungen. Sie wissen, dass die Genehmigung unseres Haushalts 2012 mit der Auflage des Innenministeriums zur Begrenzung der freiwilligen Leistungen auf höchstens 2,5 Prozent der ordentlichen Erträge erfolgte, ohne Wohngeldeinsparung, Kosten der Unterkunft und SonderBundesergänzungsZuweisungen. Dazu wurde eine Gegenüberstellung der freiwilligen Leistungen des Haushaltssicherungskonzepts 2012 zu 2014 und eine Bewertung zu den Aussagen im PwC-Gutachten erwartet. Diese Unterlagen finden Sie unter Punkt 3.7 im Haushaltssicherungskonzept.
Auf der Seite 38 des Haushaltssicherungskonzepts wird die Auflage des Ministeriums zu den freiwilligen Leistungen abgerechnet. Das Gesamtvolumen der freiwilligen Leistungen wurde von 2012 zu 2014 um zwei Millionen Euro konsolidiert.
Um die oben genannte Auflage des Innenministeriums zu erfüllen, müssen die freiwilligen Leistungen im Jahr 2014 noch um weitere 1.149.361,75 Euro verringert werden. Das haben wir nicht erreicht, aber ich denke, dass mit den weiteren Prüfaufträgen, wie beispielsweise zur Zusammenlegung der Kreisvolkshochschule und des Kreismedienzentrums am Standort Dessauer Straße in Luckenwalde, sowie die Verlagerung der Neuen Galerie von Zossen an diesen Standort und die Verlagerung des Standortes „Zinnaer Vorstadt“ der Kreismusikschule in das Gebäude Schillerstraße des Goethe-Schiller-Gymnasiums Jüterbog durchaus der Weg zur Aufgabenkritik und Konsolidierung erkennbar ist und uns auch ernsthaft abgenommen wird.
Auf die Kürzung von Bundesmitteln für Arbeitsmarktprogramme hatten wir zwar keinen Einfluss aber auch diese bewirken Reduzierungen von über einer halben Million Euro im Zuschuss gegenüber 2012.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Jahr 2013 unter der vorläufigen Haushaltsführung erzwang notwendigerweise eine grundsätzliche Aufgabenkritik. Und es sind gute und richtige Entscheidungen getroffen worden. So zum Einsatz der Sparkassenausschüttungen von über einer halben Million Euro in die Bereiche Soziales, Bildung, Sport und Kultur.
Über die Kultur- und Sportstiftung der MBS sind weitere Projekte im Landkreis unterstützt worden. Dadurch konnten wir eigene Mittel sparen und auf andere Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen.
Das wirkt sehr positiv für die Zukunftsaufgaben Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit und Mobilität und wir können über diesen Weg das über alle Fraktionen formulierte Ziel sichern, dass diese für die Lebensqualität so wichtigen Aufgaben nicht einem Streichkonzert zum Opfer fallen – bei aller notwendigen und durch uns auch gewollten Aufgabenkritik.
Die mit Ihnen verabredete unentgeltliche Schülerbeförderung ist auch weiterhin im Haushaltsplan sicher gestellt.
Es ist also gut zu wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wenn es der Sparkasse gut geht, geht es auch dem Kreis gut.
Ein fünfter Hinweis des Innenministeriums betraf die noch stärkere Ausrichtung der Konsolidierungsmaßnahmen am Konsolidierungsbedarf. Das sollte durch Kürzung der ordentlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsdurchführung um mindestens 0,5 Prozent erfolgen. Die Verwaltungsleitung hat diese Auflage mit den Amtsleitern beraten und erörtert. Sie können sich vorstellen, dass nach Abschluss einer Diskussion zur Haushalts-Konsolidierung jede weitere Beauflagung dieser Art zu großer Besorgnis Anlass gibt, insbesondere, ob die notwendigen Aufgaben ohne große Einschränkungen zu erfüllen sind.
Wir haben ein zusätzliches Einsparsoll von 0,5 Prozent aufgenommen. Das sind 1.043.083 Euro. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Sachgebiets- und Amtsleitern sowie der Verwaltungsleitung für dieses Signal. Es ist ein notwendiger Schritt, um endlich aus der vorläufigen Haushaltsführung zu kommen und die Entscheidungsgewalt über den Haushalt 2014 in die eigenen Hände zu nehmen.
Ein sechster Hinweis betraf die dezidiertere Darlegung des Sachstandes Personalentwicklungskonzeption und Stellenbedarfsplanung in Verbindung mit notwendigen Strukturveränderungen und Aussagen zum Umsetzungsstand PwC-Gutachten. Auf der Seite 18 und folgende des Haushaltssicherungskonzepts haben wir hier deutlich nachgearbeitet. Wir haben den Zeitplan offen gelegt und unsere Umsetzungsstrategie mit Arbeitsgruppe, Erfahrungsaustausch im Landkreis Spree-Neiße und Dialog mit Führungskräften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Personalvertretung.
Sie entnehmen den Darstellungen, dass wir es ernst meinen mit einer aufgabenkritischen Personalbedarfsplanung. Ich denke, verehrte Abgeordnete der FDP und des Bauernverbandes, Sie finden sich hier mit Ihrem Antrag aus der Haushaltsdiskussion wieder und nahezu alle Fraktionen in Ihren über Jahre schon formulierten Begehren für ein Personalentwicklungskonzept.
Anrede,
die heute vorliegenden Haushaltsdokumente 2014 sind ein wahres Gemeinschaftswerk. Und wenn man die letzten elf Wochen Revue passieren lässt, und der Jahreswechsel war ja bekanntlich noch dazwischen, dann haben wir einen Qualitätssprung vollzogen, der hoch zu würdigen ist.
Die heute zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsdokumente führen gegenüber den Ursprungsdokumenten vom 9. Dezember 2013 zu einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes bis zum Jahr 2017 um 8.985.120 Euro (7.357.940 Euro alt 9.12.2013 / 16.343.060 Euro neu) und des Finanzhaushaltes um 3.256.985 Euro (7.813.625 Euro alt 9.12.2013 / 11.070.610 Euro neu).
2014 bis 2017 wird insgesamt ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von über 16 Millionen Euro erwirtschaftet. Darüber hinaus werden in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 Fehlbedarfe in Höhe von 8,2 Millionen Euro konsolidiert, so dass das Konsolidierungspotential bei insgesamt 24,2 Mio. Euro liegt.
Der Erfolg hat viele Väter, ja das ist so.
- Ich danke den Beschäftigten der Kreisverwaltung für ihr engagiertes Mittun, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Sachgebiets- und Amtsleitern und der Verwaltungsleitung. Es war ein Kraftakt den wir in und neben der normalen Arbeit gemeinsam gestemmt haben.
- Ich danke den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für ihre sach- und fachkompetente Mitarbeit und besonders Frau Herzog-von der Heide für die Amtshilfe ihrer Kämmerin. Es war ein unpopulärer Weg über gemeinsame Arbeitskreissitzungen eine Haushaltsdiskussion zu führen, aber ich denke, dass diese sehr intensive Zeit Verständnis füreinander wachsen ließ.
- Die von den Bürgermeistern aufgeworfenen Fragen und Probleme haben Eingang in die überarbeiteten Haushaltsdokumente gefunden und sie waren im Übrigen sehr nah an den Hinweisen des Innenministeriums. Dass es heute erstmalig seit Jahren keine Einwände der Bürgermeister zu den Haushaltsdokumenten gibt ist Ausdruck eines neuen offenen und transparenten Umgangs.
- Und ich danke Ihnen, liebe Abgeordnete und Fraktionen. Bereits mit der Haushaltsaufstellung 2013 haben Sie in Ihren Anträgen viele Signale der Schwerpunktsetzung gegeben. Nun, das Jahr 2013 haben wir ohne Haushalt passieren lassen, aber Ihre politischen Auffassungen:
- zur Kreisumlage auf 47 Prozent,
- zum Personalentwicklungskonzept und zur Personalbedarfsplanung,
- dass die freiwilligen Leistungen keinem Streichkonzert zum Opfer fallen und die unentgeltliche Schülerbeförderung erhalten bleibt, um nur einige Beispiele zu nennen, haben Eingang in die Haushaltsaufstellung 2014 gefunden.
Das Jahr 2014 stellt die Weichen für eine neue Qualität der Haushaltsbewirtschaftung um die künftige dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises zu erreichen. An der Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts werden Verwaltung und Kreistag ab morgen gemessen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung:
- zur Ausübung der Kaufoption Erwerb des Kreishauses,
- zum Haushaltssicherungskonzept,
- zur Haushaltssatzung und
- zur Nachhaltigkeitssatzung.
