Rede zum Haushalt 2014
Rede der Landrätin zur Einbringung des Haushaltes und Haushaltssicherungskonzeptes 2014
Anrede,
vor sieben Wochen habe ich Sie im Kreistag darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich den - mir von der Kämmerin übergebenen Doppelhaushalt 2013/2014 - nicht einbringen werde. Insbesondere der Entwurf zum Haushaltssicherungskonzept entsprach nicht meinen Erwartungen. Ich möchte Ihnen ausdrücklich danken, dass Sie meine Auffassung über alle Fraktionen hinweg unterstützt haben.
Es ist keine einfache Entscheidung gewesen, denn damit verbunden war die Maßgabe für 2013 keinen Haushalt zu beschließen und in der vorläufigen Haushaltsführung zu bleiben. Natürlich schränkt dies Verwaltungshandeln ein.
Zu sichern ist damit eine Haushaltsführung, die dem Gebot der äußersten Sparsamkeit folgt und alle Ausgaben auf den Prüfstand der Unabweisbarkeit stellt.
Diese Zeit war für alle eine Lernzeit – auch für die Verwaltungsleitung. Keine Entscheidung wurde getroffen ohne die finanziellen Auswirkungen klar anzusprechen und offenzulegen.
Und ich denke, dass wir aus dieser Zeit alle ernsthafter und mit neuen Sichten – ja auch Einsichten, was die Haushaltsbewirtschaftung betrifft, ausgestattet sind. Nicht nur, was die Einschränkung der verfügbaren Mittel bedeutet, sondern auch das Erschließen von Wegen und Möglichkeiten für Lösungsalternativen.
Die damalige Entscheidung zur Sparkassenstiftung zahlt sich heute doppelt aus und auch, dass wir für gemeinnützige Projekte wieder Sparkassenausschüttungen zur Verfügung haben. Das wirkt sehr positiv für die Zukunftsaufgaben Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit und Mobilität und wir können über diesen Weg das über alle Fraktionen formulierte Ziel sichern, dass diese für die Lebensqualität so wichtigen Aufgaben nicht einem Streichkonzert zum Opfer fallen – bei aller notwendigen und durch uns auch gewollten Aufgabenkritik.
Die mit Ihnen verabredete unentgeltliche Schülerbeförderung ist auch weiterhin im Haushaltsplan sichergestellt.
Natürlich kann man nicht innerhalb weniger Wochen von Grund auf alles ändern. Aber ich denke, dass mit dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept 2014 der erste Schritt in eine neue Qualität der Haushaltsdiskussion gemacht ist.
Wir müssen im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises erreichen. Das ist das Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes. Dazu sind Maßnahmen zu beschreiben an die sich der Kreistag mit Beschluss bindet und woran sich Verwaltungshandeln und insbesondere die Haushaltsbewirtschaftung ausrichten und messen lassen muss.
Die Auflagen des Innenministeriums sind ernst zu nehmen und konkret im Haushaltssicherungskonzept abzurechnen.
Das kommt stellenweise noch ein bisschen dünn daher. Beispielsweise die Auflage: Regelmäßige Überprüfung der Ertragsquellen.
Noch viel stärker und qualitätsbewusster ist das Instrument Verwaltungscontrolling einzusetzen. Die Kosten- und Leistungsrechnung dient zur Einschätzung der Wirtschaftlichkeit und zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Aufgabenerfüllung der Teilhaushalte und natürlich zur Transparenz und haushaltsmäßigen Klarheit und Wahrheit. Die unterjährigen Quartalsberichte und regelmäßige Berichte der Kosten- und Leistungsrechnung sowie Abweichungs- und Ad-hoc-Berichte müssen deshalb noch viel stärker die Arbeit der Verwaltungsleitung bestimmen.
Ein ganz wichtiger Bereich der uns auch hier im Kreistag über die letzten Jahre so manches graue Haar hat wachsen lassen, ist der Umgang mit unseren Gesellschaften. Sie kennen dazu die Auflage des Innenministeriums die SWFG betreffend. Mit der Haushaltsaufstellung 2014 habe ich es zur Aufgabe gemacht, Prozessabläufe in der Verwaltung zu optimieren und transparenter zu gestalten.
Dazu gehört eine intensivere Einbindung der Beteiligungsverwaltung und deren Ausgestaltung als Schnittstelle zwischen den Unternehmen, dem kreislichen Gesellschafter und der politischen Ebene.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anpassung der Gesellschaftsverträge der Beteiligungen hingewirkt und das Engagement des Landkreises in Gesellschaften insgesamt auf den Prüfstand gestellt - Stichwort: Zielvereinbarungen. Das Beteiligungsmanagement hinterfragt Geschäftsführerhandeln aus der Sicht des Gesellschafters und notwendiger Folgewirkungen, vor allem in Hinblick auf zukünftige Belastungen für den Kreishaushalt.
Das Beteiligungsmanagement ist also wie ein Seismograf, der anspringt, wenn sich aus den Geschäftszahlen etwas nicht erklären oder herleiten lässt und Entscheidungen angebahnt werden, die zukünftig zu größeren Belastungen führen können. Dazu braucht das Beteiligungsmanagement die notwendige herausgehobene Stellung innerhalb der Verwaltung, gegenüber den Vertretern des Gesellschafters und die Prokura in der Arbeit mit den Gesellschaften und Geschäftsführern.
Das alles wird jetzt neu geordnet und damit das Stiefmütterchen-Dasein des Beteiligungsmanagements früherer Jahre beendet.
Natürlich hat das zuerst einmal keine Auswirkungen auf bereits getroffene Entscheidungen. Und die Haushaltsseite zu den Bürgschaften des Landkreises, besonders was die SWFG betrifft, hat es in sich. Fast 20 Millionen Euro Bürgschaften des Landkreises über Kredite der Gesellschaften. 83 Prozent davon allein bei der SWFG. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein großes Stück Arbeit liegt hier noch vor uns und ich werde regelmäßig den Kreistag und die Ausschüsse informieren und beteiligen.
Mein Fazit also ist: Es war eine richtige Entscheidung den Haushalt zurückzuziehen und insbesondere am Haushaltssicherungskonzept qualitativ zu arbeiten.
Nach intensiver ergebnisorientierter Auseinandersetzung in den einzelnen Fachämtern konnten auch noch weitere Konsolidierungsmaßnahmen beschrieben werden, die zu einer Verbesserung des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes bis zum Jahr 2017 in Höhe von über 3,74 Millionen Euro führen werden. Ich darf Sie auf die Seiten zwölf und 13 des Haushaltssicherungskonzeptes verweisen. Von 2014 bis 2017 wird insgesamt ein Überschuss im Ergebnishaushalt von über 7,36 Millionen Euro erwirtschaftet. Darüber hinaus werden in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 Fehlbedarfe in Höhe von 7,99 Millionen Euro konsolidiert, so dass das Konsolidierungspotential bei insgesamt 15,35 Mio. Euro liegt.
Wir werden sehen, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, was uns das Jahr 2013 konkret im Jahresabschluss bringt. Mit dem dargestellten Konsolidierungsrahmen für 2013 reißen wir heute schon fast die Zehn-Millionen-Grenze der Haushaltskonsolidierung bis 2017. Denn wir haben festgelegt, dass die Jahresüberschüsse vollständig zum Abbau der Altfehlbeträge eingesetzt werden.
Nach neuesten Steuerschätzungen sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass wir nicht von einer dramatisch veränderten Ertragslage in den nächsten Jahren ausgehen müssen und die Erträge aus der Kreisumlage und den Schlüsselzuweisungen relativ stabil bleiben. So oder so ist unser eigener Konsolidierungswille und die Notwendigkeit der Umsetzung der Maßnahmen im Haushaltssicherungskonzept gefordert.
Und wir haben weitere Maßnahmen zur Qualifizierung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgesehen.
Dazu gehören Konsolidierungsmaßnahmen die aus der Diskussion mit dem PWC-Gutachten resultieren. Diese werden in den kommenden Wochen und Monaten erschlossen und sollen zum nachhaltigen Schuldenabbau führen. Das Innenministerium hat uns beauflagt Maßnahmen zur Reduzierung des Personalaufwandes darzustellen.
Nicht nur im Hinblick auf die Anforderungen an eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung, sondern ebenso in Bezug auf die demografische Entwicklung bedarf es dazu eines professionellen Personalentwicklungskonzepts. Die Verwaltungsleitung hat deshalb folgerichtig den Beschluss gefasst, bis zum 31.12.2014 ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Dieser Beschluss ist nun Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes.
Eine weitere wichtige Maßnahme betrifft die mögliche Ablösung des Leasingvertrages und den beabsichtigten Erwerb des Kreishauses.
Ich weiß, dass diese Diskussion ziemlich kurzfristig daher kommt. Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Begleitprüfungen von Verträgen und besonders Optionen, die sich daraus ergeben, ein ständiges Instrument von Verwaltungshandeln sind. Wenn bereits diese Prüfung mit der Erstellung des Doppelhaushaltes 2013/2014 veranlasst worden wäre, hätten wir das Problem der kurzen Zeitschiene heute nicht.
Ich als Landrätin und Sie als Kreistag – Verwaltung und Kreistag - sind bereits mit dem Maßnahmeplan des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 verpflichtet worden, alle möglichen Ertragserhöhungen und Aufwandsreduzierungen darzustellen und offen zu legen. Es wäre fatal, wenn durch Nichtstun die Option zur Diskussion Kreishausleasing verstreicht und hinterher eine mögliche Veruntreuung von kreislichen Mitteln zur Debatte stünde.
Um die von Ihnen zu Recht kritisierte kurze Zeitschiene für Sie mit einem Höchstmaß an inhaltlicher Klarstellung zu verbinden, ist in der Beschlussvorlage der alle Seiten umfassende Prüfauftrag an die Landrätin formuliert. Begleitend haben wir die Prüfung unseres Vorhabens beim Innenministerium angezeigt. Ich bemühe mich gegenwärtig um einen Termin noch vor dem Weihnachtsfest.
Spätestens bis Mitte Januar müssen alle Fragen rechtssicher beantwortet sein, um das Verfahren bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2014 ordnungsgemäß durchführen zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Haushaltsklarheit und –wahrheit verbindet sich nicht zuletzt mit dem konkreten Wissen um die Zahlen – sowohl bei den Planzahlen, aber auch bei den Zahlen im tatsächlichen Ist. Den Stand der Dinge bei meinem Amtsantritt kennen Sie: bisher liegt nur der Jahresabschluss 2009 vor.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse 2010, 2011, 2012 und 2013 aber ist eine wichtige Voraussetzung um genau zu wissen, wo wir stehen und in welcher Art und Weise Plan- und Ist-Zahlen sich verorten. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, dass sich der Landkreis verpflichtet im Haushaltsjahr 2014 die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 zu erstellen, im Haushaltsjahr 2015 die Jahresabschlüsse 2012 und 2013. Das ist mehr als ein sportliches Ziel – auch, weil wir mehrere Dinge gleichzeitig tun müssen.
Der Verweis auf das Personalentwicklungskonzept, die notwendige Verwaltungsstrukturreform und die SWFG sollen an dieser Stelle genügen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Kämmerin ist seit einer Woche krank. Das Haushaltssicherungskonzept habe ich nach einer hochkonzentrierten Arbeitswoche selbst zur Unterzeichnung und Einbringung für die heutige Kreistagssitzung vorgelegt. Ich weiß nicht ob dieser Vorgang einmalig ist in Brandenburg. Die Kommunalverfassung beschreibt dazu einen anderen Verfahrensweg.
Wir sind uns sicherlich einig: das Haushaltssicherungskonzept ist noch kein strategisches Konzept und auch den Haushaltsausgleich mit dem Abbau der Fehlbeträge können wir zeitlich noch nicht darstellen.
Aber wir sind auf dem Weg ein großes Stück voran gekommen und ich bin frohen Mutes, dass es uns gemeinsam gelingt über die Diskussion in den Fachausschüssen und mit den Bürgermeistern für eine weitere Qualifizierung der Haushaltsdokumente zu sorgen.
Bleibt mir nur noch mich an dieser Stelle ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen des Finanzbereiches um Frau Wache und Frau Grunert zu bedanken. Die Arbeit der letzten Woche fast rund um die Uhr hat uns allen alles abverlangt.
