Rettungsdienst in Brandenburg – Gericht setzt klare Grenzen bei Gebühren für Fehlfahrten
Der Landkreistag Brandenburg hat eine Presse-Information herausgegeben, die die nun vorliegende schriftliche Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming thematisiert.
Darin wird auch Landrätin Kornelia Wehlan (Die Linke) zitiert: „Mit dem nun vorliegenden Urteil sind zwei Dinge klar: Fehlfahrten und Fehleinsätze dürfen nicht auf die Allgemeinheit der Gebührenzahler umgelegt werden. Zugleich zeigt die Entscheidung, dass hierfür grundsätzlich ein neuer Gebührentatbestand in Betracht kommen kann. Damit ist nun gemeinsam mit dem Land und den kommunalen Aufgabenträgern zu klären, wie das System Rettungsdienst im Flächenland Brandenburg künftig ausgestaltet werden soll.“
Die Presse-Info des Landkreistages ist unter folgendem Link zu finden: 27.03.2026 Landkreistag Brandenburg: Rettungsdienst in Brandenburg – Gericht setzt klare Grenzen bei Gebühren für Fehlfahrten
