Richtigstellung MAZ-Artikel Leitstelle
Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) veröffentlichte am 13./14. Januar 2021 in mehreren Lokalausgaben sowie online unter dem Titel „Leitstellen-Streit: Brandenburg an der Havel gibt nicht nach“ einen Beitrag, zu dem der Landkreis Teltow-Fläming veranlasst hat, folgendes richtig zu stellen:
- Die Aussage: TF „muss nun zurückrudern“ ist falsch.
Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde durch den Kreistag am 14. Dezember 2020 beschlossen und am 15. Dezember 2020 durch die Landrätin vollzogen.
- Die Aussagen „am Ende wird wohl das MIK die Vereinbarung festlegen“ bzw. das MIK müsse die Kündigung „beanstanden“, sind falsch.
Der Landkreis Teltow-Fläming hat bereits die Bestätigung des MIK (Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg), dass die Kündigung nicht zu beanstanden ist. Im Schreiben des MIK vom 15.12.2020 heißt es dazu: „Selbstverständlich ist es weder rechtlich noch als Fachaufsicht zu beanstanden, dass eine solche Vereinbarung aufgekündigt und neu verhandelt wird“.
Auch sieht bereits der Beschluss des Kreistages vom 14.12.2020 vor, dass die Kündigung nicht mit der Absicht erfolgt, den Zuständigkeitsbereich der Regionalleitstelle zu ändern. Mit der Kündigung ist beabsichtigt, den Vertrag im Laufe der Kündigungsfrist inhaltlich neu und zugunsten des Landkreises zu verhandeln.
Im Übrigen wurde in einer ersten Arbeitsbesprechung zur Neuverhandlung der Vereinbarung – dieser Termin fand aufgrund der Corona-Pandemie richtigerweise als Telefonkonferenz mit den Vertretern aus Brandenburg, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming am 13.01.2021 statt – vereinbart, dass das MIK die Verhandlungen als neutraler Dritter moderieren soll. Von Ihrem Artikel hat sich die Brandenburger Seite in der Telefonkonferenz distanziert.
3. Die Aussage, der Grund für die Kündigung sei „der Streit ums liebe Geld“, ist falsch.
Richtig ist, und das steht auch so im von der MAZ zitierten Schreiben der Landrätin an den Ausschussvorsitzenden, dass ein eingeschränktes Mitwirkungsrecht und fehlende Transparenz die Finanzsouveränität der Gremien der Partnerkommunen – sprich des Kreistages – geringschätzen. Deshalb sind die Mitwirkungsrechte der Partner der Regionalleitstelle im Leitstellenbeirat, z. B. durch die Instrumente der Benehmens- und/oder Einvernehmensherstellung im Vorfeld wichtiger Entscheidungen, neu auszugestalten. Andere Regionalleitstellen im Land arbeiten längst nach diesen Maßgaben.
Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss, auf der sich im Artikel bezogen wird.
