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Schlimm für Felgentreu

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes „Antrag eines EEG-Stromerzeugers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt“, erklärt die Landtagsabgeordnete der LINKEN, Kornelia Wehlan:

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes „Antrag eines EEG-Stromerzeugers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt“, erklärt die Landtagsabgeordnete der LINKEN, Kornelia Wehlan:

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde klar gestellt, dass eine bewusste Aufteilung von Biogasanlagen in mehrere Einheiten zum Zwecke der Erlangung höherer Vergütungen nicht möglich ist und bereits auch mit dem alten EEG nicht möglich war. Wenngleich DIE LINKE diese Klarstellung befürwortet, weil sie Rechtssicherheit schafft, zeigen doch Beispiele, wie in unserer Region in Felgentreu, dass bereits bestehende Anlagen vor enorme wirtschaftliche Härten gestellt sind, was zu Arbeitsplatzabbau führen kann. Das ist insofern schlimm für Felgentreu, da der Biopark, anders als die Vielzahl der herkömmlichen Biogasanlagen, fast vollständig die Abnahme der anfallenden Wärme für die eigene Gewächshausanlage, einschließlich Nebenanlagen, sichert. Diese Art Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen werden auch im neuen EEG besonders herausgestellt. Deshalb sahen wir den Bundesgesetzgeber – sprich Bundestag - in der Pflicht, eine Klausel zum Bestands- bzw. Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen ins Gesetz einzuziehen. Leider ist das nicht geschehen. Insofern bestand für das Bundesverfassungsgericht keine andere Handlungsoption.