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Sittenwidrige Löhne bekämpfen – Rückzahlungen von Arbeitgebern einfordern

Zur aktuellen Situation sittenwidriger Niedriglöhne, erklärt die Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Kreistag Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan:

Zur aktuellen Situation sittenwidriger Niedriglöhne, erklärt die Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Kreistag Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan:

Manche Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten sittenwidrige Niedriglöhne und schicken ihre Beschäftigten zum Jobcenter, wo sie aufstockende Leistungen beantragen müssen. Sittenwidrig sind Löhne, die ein Drittel oder mehr unter dem üblichen Lohn liegen. Sie stellen eine grobe Verletzung der Würde der Beschäftigten sowie ihrer Rechte dar. Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen und nicht zuletzt belasten sie missbräuchlich die öffentlichen Haushalte.

Die Linksfraktion unterstützt das Handeln der Verantwortlichen im Landkreis Dahme-Spreewald, die gegen das schamlose Ausnutzen der Situation von Arbeitslosen sowie den Missbrauch von Steuergeldern vorgehen. Da auch im hiesigen Landkreis solche Praktiken anzutreffen sind, ist eine ähnliche Konsequenz für DIE LINKE im Landkreis Teltow-Fläming vorstellbar.


Die Zahlung sittenwidriger Löhne stellt eine grobe Verletzung von Rechten der Beschäftigten dar. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen und nicht zuletzt werden die öffentlichen Haushalte unnötig belastet. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unternehmen deshalb Anstrengungen, Leistungen der Grundsicherung vom Arbeitgeber zurückzufordern. Im Landkreis Dahme-Spreewald wurden die Jobs von 250 Empfängern von Leistungen nach dem SGB II überprüft. In 37 Fällen gibt es den Anfangsverdacht auf sittenwidrige Löhne. Derzeit fordert das Jobcenter 43.000 Euro von zehn Arbeitgebern zurück (Märkische Allgemeine Zeitung vom 17./18.11.2012).