Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

www.teltow-flaeming.de

Tiertransporte: Einstweilige Anordnung - Verwaltungsgericht Potsdam verpflichtet TF zur Prüfung und Entscheidung eines Exports

Der Landkreis Teltow-Fläming wurde von der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam verpflichtet, einen Tiertransport in die Russische Föderation zu prüfen und zu genehmigen, „wenn das Ergebnis der Kontrolle danach zufriedenstellend ist“.

In der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts wurde die durch den Landkreis vorgenommene Ablehnung eines geplanten und beantragten Tiertransportes von Zuchtrindern als „grob rechtswidrig“ bezeichnet. Der Landkreis sei „nicht ansatzweise in eine sachliche Prüfung des Antrags eingestiegen“, sondern habe ihn auf der Grundlage der durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg angekündigten Aussetzung dieser Transporte abgelehnt. Zudem wurde der Landkreis zu einer zeitnahen Prüfung der Unterlagen verpflichtet, „da andernfalls eine Rechtsvereitelung droht“.

Der Landkreis Teltow-Fläming hatte die betreffende Exportanfrage abgelehnt, nachdem Medien und Tierschutzorganisationen erneut Missstände bei langen Tiertransporten in Drittstaaten aufgezeigt und u. a. gegen Teltow-Fläming schwere Vorwürfe erhoben hatten. Daraufhin informierte das MSGIV am 24. Juli 2020, dass die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming und Prignitz bis zur Klärung der erhobenen Vorwürfe keine Rindertiertransporte in Drittstaaten mehr abfertigen würden. Auch der Landkreis selbst hat sich in Abstimmung mit dem Ministerium diesbezüglich erklärt.

Weiterlesen