Verordnung greift entschieden zu kurz
Zur Ankündigung des Agrarministeriums per Verordnung ein erhöhtes Mitspracherecht bei der Privatisierungspraxis der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) zu erhalten, erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik und Ländliche Entwicklung Kornelia Wehlan:
Zur Ankündigung des Agrarministeriums per Verordnung ein erhöhtes Mitspracherecht bei der Privatisierungspraxis der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) zu erhalten, erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik und Ländliche Entwicklung Kornelia Wehlan:
Die Privatisierungspraxis der BVVG begründet sich in den Bund-Länder-Grundsätzen, die zwischen dem Bundesfinanzminister und den ostdeutschen Ministerpräsidenten vereinbart wurden. Das war auch der Grund, weshalb die Fraktion DIE LINKE im Januar 2008 (!) einen Antrag in den Landtag eingebracht hat, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, gegenüber der Bundesregierung initiativ zu werden. Die Privatisierungsgrundsätze der BVVG sollten dahin gehend novelliert werden, dass der Erhalt der bestehenden Agrarunternehmen in Brandenburg als wichtiges Strukturelement im ländlichen Raum gesichert wird. Konkret sollten Forderungen des Berufsstandes Beachtung finden, wie die Verankerung eines Einstiegsrechtes des gegenwärtigen Pächters bei Ausschreibungen der BVVG-Flächen, die Anhebung der Grenze der Pächterdirektkaufmöglichkeit für BVVG-Flächen zum Verkehrswert über 450 ha hinaus, die Beachtung regionaler Bodenwerte und die Sicherung der Ermittlung des Verkehrswertes unter Einbeziehung der Kaufpreise aller geeigneten Vergleichsgrundstücke und eben nicht nur die der BVVG, die nach Höchstgebot veräußert wurden. Leider ist dieser Antrag durch SPD und CDU abgelehnt worden.
Der nun eingeschlagene Weg der Landesregierung über eine Verordnung wenigstens die Mitsprache bei der Veräußerung größerer Agrarflächen zu regeln, greift zu kurz, denn ein Mitspracherecht verändert nicht die Privatisierungsgrundsätze und hat deshalb nur eine eingeschränkte Wirkung.
