Vielfalt? Kein Problem! Kreisverwaltung handelt weltanschaulich neutral
Die Gesellschaft in Deutschland wird immer vielfältiger. Was in den Großstädten zur Normalität gehört, ist spätestens seit dem verstärkten Zuzug von Flüchtlingen nun auch in unserer Region angekommen.
Angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussionen um das Tragen religiöser Symbole in den Verwaltungen erklärt Landrätin Kornelia Wehlan:
In der Kreisverwaltung Teltow-Fläming gibt es keine internen Regelungen, die den Beschäftigten das Tragen von Kopftüchern oder anderen religiösen Symbolen verbieten. Entscheidend ist, dass das Verwaltungshandeln stets weltanschaulich neutral erfolgt, und darauf wird geachtet.
Viele Bürgerinnen und Bürger, die die Kreisverwaltung aufsuchen, haben eine Migrationsgeschichte. Das Tragen von Kopftüchern ist hier bereits ein tägliches Bild – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden. Akzeptanzprobleme gibt es in unserem Hause nicht.
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass es im Land Brandenburg keine gesetzlichen Regelungen zum Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke gibt. Auch in den Städten und Gemeinden des Landkreises Teltow-Fläming gelten das Hausrecht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die dortigen internen Regelungen. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie Bekleidungsvorschriften für ihre Beschäftigten erlassen oder nicht.
Quelle: www.teltow-flaeming.de
